Als CSU und Freie Wähler nach der Landtagswahl ihren Koalitionsvertrag vorstellten, war eines der Top-Themen der Bürokratieabbau. Einen zurrten sie fest, und Ministerpräsident Markus Söder (CSU) machte das Vorhaben in seiner folgenden Regierungserklärung im Landtag amtlich. Die wichtigsten Punkte: Für jedes neue Gesetz sollen zwei bestehende gestrichen werden. Zudem sollen neue Gesetze für fünf Jahre "auf Bewährung" gelten. Bis Mitte 2024 sollen zudem zehn Prozent der Verwaltungsvorschriften außer Kraft gesetzt werden.
Der Grüne Toni Schuberl machte nun den Praxistest. Er hat sich dafür die beiden ersten Gesetzentwürfe angesehen, die die Staatsregierung seit der Landtagswahl auf den Weg gebracht hat: das Gesetz zur Stärkung der Bundeswehr und das Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz. Per Anfrage wollte Schuberl von der Staatsregierung wissen, welche vier anderen Gesetze dafür gestrichen werden. Antwort: Kein einziges. Denn bei den beiden neuen handelt es sich nach Angaben der Staatskanzlei lediglich um die Änderung bereits bestehender Gesetze. "Die Frage einer Kompensation stellt sich daher nicht."
Verstoß gegen "Praragrafenbremse"
Nun ist es so, dass die beiden Gesetze auf jeden Fall zusätzlich in den Kanon bayerischer Vorschriften aufgenommen werden, auch wenn sie sich teilweise aus bestehenden ableiten, wie zum Beispiel dem weiter gültigen Gesundheitsschutzgesetz. Schuberl hält das deshalb für einen Verstoß gegen die selbst auferlegte Paragrafenbremse. Schließlich führe die Staatsregierung mit beiden Gesetzen dutzende neue Pflichten und Verbote ein. Wer dann behaupte, dass es sich ja um keine neuen Gesetze handle, sondern nur um die Änderung alter, "gibt sich praktisch einen Freibrief für mehr statt weniger Bürokratie", urteilt Schuberl. Außerdem kritisiert er, dass von der fünfjährigen Bewährung nichts in den Gesetzen stehe. Die Staatsregierung nehme ihre eigenen Entbürokratisierungsbeschlüsse nicht ernst.
Weiteres Indiz dafür ist für Schuberl die Ankündigung, bis Mitte 2024 zehn Prozent der Verwaltungsvorschriften zu streichen. Wie weit die Staatsregierung damit sei, wollte er wissen. Knappe Antwort aus Söders Regierungszentrale: "Das Ziel des Abbaus von Verwaltungsvorschriften wird weiterhin mit Nachdruck verfolgt." Nähere Einzelheiten und ob das Zehn-Prozent-Ziel in sechs Wochen erreicht sein wird, lässt die Staatskanzlei offen.
180 Vorschriften mehr
Schon im Frühjahr hatte eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Gerd Mannes ergeben, dass schon die bisherige, 2013 eingeführte Paragrafenbremse nicht wie gewünscht funktioniert hat. Diese sollte dafür sorgen, dass für jedes neue Gesetz und jede neue Verordnung zumindest eine bestehende gestrichen wird. Tatsächlich stieg die Zahl der im Freistaat gültigen Gesetze zwischen 2018 und 2023 von 238 auf 240 und die der Verwaltungsvorschriften sogar von 1616 auf 1796. Funktioniert hatte die alte Bremse immerhin bei den staatlichen Satzungen, deren Zahl mit fünf konstant geblieben ist, und bei den Rechtsverordnungen. Deren Zahl sank von 540 auf 512.
Aktuell scheinen offenbar aber Söders Pläne für ein bayerisches "Entrümpelungsgesetz" voranzukommen. In seiner Regierungserklärung hatte Söder verkündet, damit vor allem das Baurecht, die Landesplanung und den Denkmalschutz von unnötigen Vorschriften zu befreien. Aus Regierungskreisen heißt es nun, es werde "auf Hochtouren" an einem entsprechenden Gesetzentwurf gearbeitet. Einen Termin, wann dieser vorliegen wird, gibt es allerdings noch nicht.














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