München
21.02.2024 - 17:01 Uhr

Datenschutzbedenken: Streit um neue Polizei-Software "VeRA"

Der Streit um die neue Polizei-Software "VeRA" geht in die nächste Runde. Weil der Testbetrieb mit Echtdaten bayerischer Bürger ohne besondere Rechtsgrundlage durchgeführt wird, verlangt die SPD dessen Einstellung.

Das Landeskriminalamt will mit dem umstrittenen Computer-Programm VeRA künftig schneller die Datenbanken der Polizei durchsuchen und Netzwerke von Verdächtigen sichtbar machen können. Symbolbild: Matthias Balk
Das Landeskriminalamt will mit dem umstrittenen Computer-Programm VeRA künftig schneller die Datenbanken der Polizei durchsuchen und Netzwerke von Verdächtigen sichtbar machen können.

Nach der deutlichen Kritik des Datenschutzbeauftragten Thomas Petri am Probebetrieb mit der Polizei-Software "VeRA" hat der Innenausschuss des Landtags auf Antrag der Freien Wähler die Staatsregierung aufgefordert, Korrekturen zu prüfen. Petri hatte bemängelt, dass die Testphase mit Echtdaten bayerischer Bürger durchgeführt wird. Dafür fehle die notwendige Rechtsgrundlage. Die SPD hatte daraufhin per Dringlichkeitsantrag die sofortige Einstellung des Testbetriebs angemahnt. Dies lehnten CSU, Freie Wähler und AfD allerdings ab. Ziel von VeRA ist es, alle personenbezogene Daten von bei der Polizei aktenkundigen Bürgern auf einer digitalen Plattform zusammenzufügen, um die Strafverfolgung zu erleichtern.

Der angenommene Vorschlag der Freien Wähler sieht vor, den Probebetrieb mit anonymisierten Daten durchzuführen. Wolfgang Hauber (Freie Wähler) erklärte, für den komplikationslosen und sicheren Start des VeRA-Systems sei eine effektive Testphase unerlässlich. "Rechtliche Bedenken und Interpretationsspielräume rund um den Testbetrieb sollten deswegen ausgeräumt werden", sagte er. Der SPD-Abgeordnete Horst Arnold blieb bei seiner Forderung nach einer Einstellung des Testbetriebs, bis die von Petri geforderte Rechtsgrundlage geschaffen sei. "VeRA braucht eine Grundlage nach Recht und Gesetz", betonte er. Diese Einschätzung werde von renommierten Rechtsexperten geteilt. Dem widersprach Alfred Grob (CSU). Der aktuelle Testbetrieb sei "noch weit weg von einer Analyse der Daten". Deshalb reiche das bestehende Datenschutzgesetz als Rechtsgrundlage aus. "Wenn man hier eine Rechtswidrigkeit unterstellt, täuscht man die Bürger", wandte er sich direkt an Arnold.

 
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