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06.11.2024 - 17:06 Uhr
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Debatte um Reformmodell für die Grundsteuer: Füracker kontert Kritik

Anfang 2025 werden die neuen Grundsteuerbescheide verschickt. Finanzminister Albert Füracker lobt das bayerische Reformmodell, auch wenn manche Immobilienbesitzer wohl mehr zahlen müssen. Die Opposition beklagt massive Gerechtigkeitslücken.

Albert Füracker (CSU), Finanzminister von Bayern, verteidigte das Reformmodell. Archivbild: Sven Hoppe/dpa
Albert Füracker (CSU), Finanzminister von Bayern, verteidigte das Reformmodell.

Finanzminister Albert Füracker (CSU) hat das ab kommendem Jahr wirksame bayerische Reformmodell für die Grundsteuer gegen Kritik verteidigt. Die Berechnung der Steuerbeträge in den Kommunen sei "transparent und nachvollziehbar" und in Sachen Bürokratieabbau "unschlagbar", sagte Füracker im Haushaltsausschuss des Landtags. Anders als die Modelle des Bundes oder in anderen Bundesländern ziele die bayerische Variante nicht auf den sich laufend ändernden Wert von Grundstücken und Immobilien ab, sondern stelle die Flächen von Grund und Bebauung in den Mittelpunkt. Die tatsächliche Höhe werde auf Basis der erhobenen Daten über die Hebesätze von den Kommunen festgelegt, betonte er. Auf diesen Prozess habe er als Finanzminister keinen direkten Einfluss.

Füracker erläuterte, dass die bislang erhobene Grundsteuer nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr zulässig sei. Dieses habe eine Neuberechnung der Datenbasis mit aktuellen Werten verlangt. "Als Folge wird sich bei jedem Immobilienbesitzer der Betrag ändern", sagte Füracker. "Es wird in jeder Kommune Menschen geben, die künftig mehr zahlen als bisher, aber auch umgekehrt." Die Kommunen seien bei der Bestimmung der Hebesätze frei, es gebe dafür keine staatlichen Vorgaben. Er empfehle aber über die gesamte Kommune gerechnet "Aufkommensneutralität". Am Ende solle es das Ziel sein, dass die einzelne Kommune aus der neuen Grundsteuer die gleichen Erlöse erziele wie aus der alten. Anordnen könne er dies aber nicht.

Neue Berechnungsgrundlage

Dass dabei Einzelne künftig höhere Beträge zahlen müssten als bisher, sei nicht zu vermeiden, erklärte Füracker. Zum Teil liege das an der neuen Berechnungsgrundlage, viel häufiger aber daran, dass die neue Datenerhebung zu Größe und Nutzung von Grundstücken und Gebäuden zum Teil gravierende Änderungen gegenüber der letzten allgemeinen Erhebung im Jahr 1962 ans Licht gebracht habe. "Da ist zum Beispiel ein Obstgarten Bauland geworden oder ein Dachgeschoss ausgebaut worden – das erhöht natürlich den Messbetrag", sagte er. Um unbillige Härten bei einer extremen Abweichung vom bisher gezahlten Grundsteuerbetrag zu vermeiden, könnten die Kommunen im Einzelfall Abschläge erlauben. Ohnehin sehe das Gesetz niedrigere Regelsätze für Wohn- und für denkmalgeschützte Gebäude vor.

Mit der Grundsteuer werden nach Angaben Fürackers kommunale Ausgaben abgedeckt, für die keine individuellen Gebühren erhoben würden. Als Beispiele nannte er Kosten für Straßenbeleuchtung oder Winterdienst. Dies an der Größe von Grundstücken zu orientieren und nicht an deren Wert, sei richtig und nachvollziehbar. Nach Angaben Fürackers haben in zwischen 92 Prozent der Steuerpflichtigen ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Bei den Säumigen werde der Wert nun – wie im Steuerrecht allgemein vorgesehen – von den Finanzämtern geschätzt. Die Betroffenen könnten sich dazu anschließend erklären.

"Nicht bayern-like"

Grüne und SPD blieben bei ihrer Kritik am bayerischen Grundsteuermodell. "Die Menschen spüren immer deutlicher, welche Ungerechtigkeiten in dem System stecken", sagte Tim Pargent (Grüne). Die rein flächenbezogene Erhebung führe dazu, dass für kleinere, aber werthaltige Grundstücke in Innenstadtlagen tendenziell weniger Steuer bezahlt werden müsse als für große in Ortsrandlagen. Pargent bemängelte auch die Umsetzung der Reform. Dass viele Kommunen zwei Monate vor dem Start noch immer nicht alle erforderlichen Daten für die Neuberechnung hätten, sei "nicht bayern-like".

Nach Ansicht von Volkmar Halbleib (SPD) werde die Reform "massive Belastungsverschiebungen" mit sich bringen. Er sprach von "systematischen Ungerechtigkeiten", weil absehbar Eigentümer in Premiumlagen ent-, Mieter in weniger guten Wohnlagen über höhere Nebenkosten aber stärker belastet würden. Halbleib forderte Füracker auf, offensichtliche Gerechtigkeitslücken schnell zu schließen. Der Minister wies die Vorwürfe zurück. Auch andere Grundsteuermodelle würden nicht für mehr Einzelfallgerechtigkeit sorgen. Zudem werde es gerade im sozialen Wohnungsbau eine gesetzlich festgeschriebene hohe Ermäßigung bei der Grundsteuer geben. Die Kommunen hätten auch jederzeit die Möglichkeit, durch eine Anpassung ihrer Hebesätze oder über Ausnahmeregelungen steuernd einzugreifen.

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