München
20.04.2023 - 14:45 Uhr

Experten fordern unabhängige Kommission zur Aufarbeitung der Missbrauchsfälle in den Kirchen

Die Aufarbeitung der Fälle sexuellen Missbrauchs in den Kirchen ist längst nicht abgeschlossen. Rechtsexperten brachten nun bei einer Anhörung im Landtag die Schaffung einer unabhängigen Aufarbeitungskommission ins Gespräch.

Die Aufarbeitung der Fälle sexuellen Missbrauchs in den Kirchen ist nicht abgeschlossen. Rechtsexperten brachten nun die Schaffung einer unabhängigen Aufarbeitungskommission ins Gespräch. Symbolbild: Sven Hoppe/dpa-Pool/dpa/Symbolbild
Die Aufarbeitung der Fälle sexuellen Missbrauchs in den Kirchen ist nicht abgeschlossen. Rechtsexperten brachten nun die Schaffung einer unabhängigen Aufarbeitungskommission ins Gespräch.

Bei einer Anhörung im Rechtsausschuss des Landtags zur weiteren Aufarbeitung sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in den Kirchen haben mehrere Experten für Bayern die Einrichtung einer unabhängigen Kommission mit weitreichenden Befugnissen gefordert. Diese müsse auf gesetzlicher Grundlage mit vom Staat formulierten Standards arbeiten. "Es ist das Recht der Betroffenen, ernst genommen zu werden, was bisher noch zu wenig passiert ist", erklärte das Mitglied der Bundeskommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs an Kindern, Heiner Keupp. Nach Einschätzung des Kölner Rechtsprofessors Stephan Rixen sollte die Kommission ergänzend zur Ermittlungsarbeit der Justiz tätig werden und sich vor allem den Fällen widmen, in denen zum Beispiel wegen Verjährung eine strafrechtliche Aufarbeitung nicht mehr möglich sei.

Der Passauer Strafrechtsprofessor Holm Putzke nannte ein staatliches Eingreifen in die Aufklärungsarbeit unerlässlich, da die bisher von den Kirchen eingeleiteten Maßnahmen nicht ausreichend seien. Vor allem werde die Aufgabe in den verschiedenen Bistümer nicht mit der gleichen Konsequenz angegangen. Es brauche daher eine "Art Wahrheitskommission mit robustem Mandat". Darin einbezogen werden sollten auch Missbrauchsfälle in Sportvereinen, Kinderchören oder Heimen. "Es gibt keine Gerechtigkeit ohne befriedende Aufarbeitung", sagte Putzke.

Keupp ergänzte, der Staat sei "zu lange Zuschauer" beim Missbrauchsskandal der Kirchen gewesen und habe das Kindeswohl zu wenig im Blick gehabt. Deshalb müsse er jetzt sicherstellen, dass Opfer kompetente und empathische Ansprechpartner fänden, um das erlittene Leid auch für sich selbst aufarbeiten zu können. Keupp regte deshalb auch die Gründung eines landesweiten Betroffenheitsbeirats an. Bedenken gegen die Schaffung eines mit Nachforschungskompetenzen ausgestatteten Gremiums kamen von der Justiz und aus der Politik. So warnte der Leitende Oberstaatsanwalt Michael Schrotberger vor Doppelstrukturen. Petra Guttenberger (CSU) und Alexandra Hiersemann (SPD) äußerten sich aus rechtlichen Gründen skeptisch gegenüber weitreichenden Kompetenzen für eine Kommission.

Einig waren sich die Experten, dass der Rechtsrahmen zum Vorgehen gegen Straftäter in diesem Bereich ausreichend ist. Als Problem für die Ermittler bezeichnete der Münchner Oberstaatsanwalt Reinhard Göttle die Frage der Verjährung. Nötig seien "zeitnahe Strafanzeigen", um rasch Beweise sichern und Zeugen mit noch frischen Erinnerungen befragen zu können. Wegen der schwierigen Beweisführung in länger zurückliegenden Fällen steigt nach Angaben Schrotbergers die Wahrscheinlichkeit eines Freispruchs für den potenziellen Täter nach dem Grundsatz "in dubio pro reo". Vertreter der katholischen und der evangelischen Kirchen in Bayern betonten, die Aufarbeitung der Fälle inzwischen sehr ernst zu nehmen und gegenüber Tätern konsequent zu handeln. Der Opferschutz stehe im Mittelpunkt der Arbeit.

 
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