München
29.07.2024 - 15:24 Uhr

Gutachten empfiehlt Extremismusklausel gegen Verfassungsfeinde im Landtag

AfD-Abgeordnete beschäftigen im Landtag Mitarbeiter, die sich in verfassungsfeindlichen Organisationen engagieren. Ihre Gehälter übernimmt derzeit noch der Landtag. Das soll sich ändern. Ein Gutachten liefert dafür die Grundlagen.

AfD-Abgeordnete beschäftigen im Landtag Mitarbeiter, die sich in verfassungsfeindlichen Organisationen engagieren. Ihre Gehälter übernimmt derzeit noch der Landtag. Das soll sich ändern. Symbolbild: Peter Kneffel
AfD-Abgeordnete beschäftigen im Landtag Mitarbeiter, die sich in verfassungsfeindlichen Organisationen engagieren. Ihre Gehälter übernimmt derzeit noch der Landtag. Das soll sich ändern.

Der Landtag muss nicht für die Gehälter extremistischer oder verfassungsfeindlicher Mitarbeiter bei Abgeordneten und in den Fraktionen des Landtags aufkommen. Zu diesem grundsätzlichen Befund kommt der Passauer Rechtsprofessor Tristan Barczak in einem von Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) in Auftrag gegebenen Gutachten. Allerdings muss dafür eine "Extremismusklausel" in das Abgeordneten- und das Fraktionsgesetz eingefügt werden. Aigner will dafür nun im Landtag werben. "Es ist für mich nicht hinnehmbar, dass wir bisher zulassen müssen, dass Verfassungsfeinde aus Steuergeldern bezahlt werden", erklärte sie und appellierte an die im Landtag vertretenen Fraktionen, nun die erforderlichen Konsequenzen zu ziehen.

Derzeit erstattet der Landtag die Gehälter von vier AfD-Mitarbeitern, die sich nach Angaben Aigners in rechtsnationalen Burschenschaften, der Identitären Bewegung sowie der AfD-Jugendorganisation "Junge Alternative" engagieren. Diese Organisationen werden vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem beobachtet. Nach der derzeit in Bayern gültigen Rechtslage können sich Abgeordnete und Fraktionen die Personalausgaben auch für solche Mitarbeiter vom Landtag erstatten lassen. Aigner sprach von einer "gefährlichen Lücke" in den Gesetzen. Es würden damit Personen aus der Staatskasse alimentiert, die offen gegen diesen Staat agieren würden. Dieser Zustand müsse rasch beendet werden, auch wenn die rechtlichen Hürgen dafür hoch seien.

Änderungen könnten auch rückwirkend gelten

Um das Problem zu lösen, empfahl Barczak dem Landtag Änderungen am Abgeordneten-, am Fraktions- und am Verfassungsschutzgesetz. Es müsse klar festgelegt werden, dass die Personalkosten für Mitarbeiter, die nachweislich verfassungsfeindlich aktiv sind, die staatliche Sicherheit gefährdeten oder Spionage für fremde Mächte betrieben, von der Erstattung durch den Landtag ausgeschlossen seien. Sollte der Landtag eine entsprechende Regelung erlassen, könne diese auch rückwirkend für bestehende Arbeitsverträge gelten und Grundlage für die Rückförderung bereits ausbezahlte Gelder sein.

Vorschlag: Fragebogen zur Verfassungstreue

Für den praktischen Vollzug schlug Barczak vor, dass alle Mitarbeiter in den Fraktionen und Abgeordnetenbüros einen Fragebogen zu ihrer Verfassungstreue ausfüllen müssen. Dieser sei dann Grundlage für die Kostenerstattung durch den Landtag. Sollte es Anhaltspunkte für falsch gemachte Angaben oder berechtigte Zweifel an der Verfassungstreue geben, könne eine fallweise Anfrage beim Verfassungsschutz für Klarheit sorgen. Eine anlasslose Regelanfrage für alle Mitarbeiter wäre laut Barczak unverhältnismäßig. Mit den Regeländerungen würde Bayern gesetzgeberisches Neuland betreten. Aus Barczaks Sicht wäre der Schritt aber verfassungskonform.

Als erste kündigte die CSU-Fraktion an, auf der Basis des Gutachten alle rechtlichen Möglichkeiten zur Einführung einer Extremismusklausel ausschöpfen zu wollen. "Wer unsere freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpft, kann nicht mit Mitteln des Staates unterstützt werden", erklärte Fraktionschef Klaus Holetschek. Auch Grüne und SPD signalisierten Zustimmung. Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD im Landtag, Christoph Maier, nannte Aigners Pläne dagegen einen "erneuten Angriff auf die Demokratie". Es solle das Recht der frei gewählten Abgeordneten beschnitten werden, sich ihre Mitarbeiter selbst auszusuchen. Dies wies Aigner zurück. Abgeordnete und Fraktionen könnten betroffene Mitarbeiter schließlich auf eigene Kosten beschäftigten.

 
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