München
25.06.2024 - 17:42 Uhr

Kabinett: Keine Baugenehmigung für viele Vorhaben mehr nötig

Die Staatsregierung macht ernst mit dem Bürokratieabbau. In einem ersten Schritt sollen ab dem kommenden Jahr mehr 50 als Vorschriften im Bau- und Vergaberecht sowie für Ehrenamtliche wegfallen.

Die Minister und der Ministerpräsident sitzen zu Beginn der Sitzung des bayerischen Kabinetts gemeinsam am ovalen Tisch der bayerischen Staatskanzlei. Bild: Peter Kneffel/dpa
Die Minister und der Ministerpräsident sitzen zu Beginn der Sitzung des bayerischen Kabinetts gemeinsam am ovalen Tisch der bayerischen Staatskanzlei.

Die Staatsregierung hat auf ihrer Sitzung am Dienstag ein erstes umfangreiches Paket zum Bürokratieabbau in Bayern beschlossen. Es umfasst die Bereiche Baurecht, Ehrenamt und öffentliche Auftragsvergabe. Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU) sprach anschließend von einem "echten Befreiungsschlag", dem weitere folgen sollen. Ziel sei es, das Vertrauen der Bürger und Unternehmen in die Handlungsfähigkeit des Staates zurückzugewinnen. Die Vereinfachungen beim Bauen könnten dabei "wie ein kleines Konjunkturprogramm für die Bauwirtschaft" wirken. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) erwartete einen "Schub für das Handwerk". Er appellierte an die Kommunen, großzügig von den neuen Regeln Gebrauch zu machen. Diese sollen nach Beratung und Zustimmung im Landtag spätestens am 1.1.2025 in Kraft treten.

Kern der Änderungen im Baurecht ist die Genehmigungsfreiheit für zahlreiche Maßnahmen. Dazu gehören der Ausbau von Dachgeschossen, Terrassenüberdachungen und Gartenschwimmbecken. Letztere durften bislang ohne Genehmigung nur 100 Kubikmeter Wasser fassen. Verfahrensfrei sollen künftig auch Biomasselager in der Landwirtschaft, Kinderspielplätze, Freischankflächen bis 100 Quadratmeter und Fahrradabstellanlagen werden. Gleiches gilt für Zelte, Tribünen und Bühnen bei Volks- und Vereinsfesten, sowie Geldautomaten, Grabdenkmale auf Friedhöfen und Kleinwindkraftanlagen bis 15 Meter Höhe. Aufgehoben werden zudem gemeindliche Grüngestaltungssatzungen. "Es ist Sache des Eigentümers, wie er seinen Garten gestaltet und wo er welchen Baum oder Strauch pflanzt, nicht Sache des Gemeinderats", heißt es in der Beschlussvorlage. Aus ökologischen Gründen von der Genehmigungsfreiheit ausgenommen sind weiterhin Stein- oder Schottergärten.

Weitere Erleichterungen

Weitere Erleichterungen betreffen zum Beispiel den Einbau von Kinderbetreuungseinrichtungen in Wohngebäuden und die Aufstockung von Häusern für weitere Wohneinheiten. Die Ausweisung von Kfz-Stellplätzen in Wohngebieten wird weitestgehend in das Ermessen der Kommunen gestellt. Außerdem will die Staatsregierung Verkaufsstätten bis 2000 Quadratmeter, Campingplätze sowie mehr Gaststätten und Beherbergungsbetriebe aus dem Katalog der Sonderbauten nehmen. Damit entfallen für deren Errichtung mehrere zusätzliche Bauvorschriften.

Daneben sieht der Beschluss den Abbau zahlreicher Vorschriften für das Ehrenamt vor. So müssen regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen nach einer ordnungsgemäßen Durchführung nicht mehr jedes Mal neu genehmigt, sondern nurmehr bei der Kommune angezeigt werden. Die Verkehrsregelung bei Umzügen dürfen künftig auch Personen übernehmen, die nicht der Polizei, der Feuerwehr oder dem THW angehören. Bei ehrenamtlichen Veranstaltungen im Gemeinwohlinteresse anfallende Gebühren gestrichen. Über den Bundesrat will die Staatsregierung zudem durchsetzen, dass der Haftungsausschluss für Vereinsvorstände künftig weiter gefasst wird.

Schwellenwerte verzehnfacht

Die Staatsregierung verständigte sich auch darauf, das öffentliche Vergaberecht so zu ändern, dass mehr Aufträge ohne größere Ausschreibungsverfahren vergeben werden dürfen. Dafür werden die jeweiligen Schwellenwerte verzehnfacht. In weiteren Punkten wird die Paragraphenbremse verschärft und das öffentliche Dienstrecht von Vorschriften befreit. Unter anderem dürfen Beamte künftig ohne weitere Genehmigung bis zu zehn Stunden wöchentlich und bis maximal 10 000 Euro jährlich Nebentätigkeiten aufnehmen. Außerdem wird der Turnus für die beamtenrechtliche Regelbeurteilung von drei auf vier Jahre verlängert.

Die Beschlüsse beruhen überwiegend auf Ankündigungen aus der Regierungserklärung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) vor zwei Wochen. Nach Angaben Herrmanns werden nun gut die Hälfte der dort gemachten Vorschläge umgesetzt. Der Rest, darunter Maßnahmen zur Vereinfachung des Windkraft- und des Stromleitungsausbaus, soll im kommenden Jahr in ein zweites Modernisierungsgesetz gepackt werden. Grünen-Fraktionsvize Johannes Becher erklärte, die CSU habe die Bürokratie selbst eingeführt, die sie jetzt wieder loswerden wolle. Die angekündigten Maßnahmen seien von der Grundrichtung "nicht verkehrt", reichten aber bei Weitem nicht aus.

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