München
18.06.2023 - 12:20 Uhr

Keine "Wohltaten mit bayerischen Steuergeldern" im Bund – Klage der Staatsregierung soll Beiträge deckeln

Bayerns Klage gegen den Länderfinanzausgleich rückt näher. Anfang Juli will Finanzminister Albert Füracker Details bekanntgeben. Der Erfolg der Klage ist ungewiss. Schon einmal erfüllten sich die Hoffnungen der Staatsregierung nicht.

Der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) hat für den 4. Juli beim Landtag eine Regierungserklärung angemeldet. Er will sich zur vielfach angekündigten Klage des Freistaats gegen den Länderfinanzausgleich äußern. Archivbild: Sven Hoppe/dpa
Der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) hat für den 4. Juli beim Landtag eine Regierungserklärung angemeldet. Er will sich zur vielfach angekündigten Klage des Freistaats gegen den Länderfinanzausgleich äußern.

Für den 4. Juli hat Finanzminister Albert Füracker (CSU) beim Landtag eine Regierungserklärung angemeldet. Er will sich dann zur vielfach angekündigten Klage des Freistaats gegen den Länderfinanzausgleich äußern, der seit der Reform 2020 Finanzkraftausgleich heißt. Füracker kommt damit seinem Versprechen nach, die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht noch vor der Ende Juli beginnenden parlamentarischen Sommerpause einzureichen. Die Staatsregierung wird dann gegen eine Regelung vor Gericht ziehen, die sie vor sieben Jahren selbst mit verhandelt und mit beschlossen hatte.

Jährlich 1,3 Milliarden Euro werde sich der Freistaat sparen, frohlockte der damalige Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU). Geld, das er vor allem in die Schuldentilgung stecken wollte. In einer Regierungserklärung im Dezember 2016 sprach Seehofer im Landtag von einem "bleibenden Erfolg für die Menschen in Bayern". Wichtig sei, dass die dramatischen Zuwächse der bayerischen Einzahlungen künftig ausblieben, weil der bayerische Solidarbeitrag gedeckelt werde. Die überdurchschnittliche Finanzkraft Bayerns bleibe größtenteils im Land. "Unsere Strategie ist total aufgegangen", betonte Seehofer 2016.

Wohl über zehn Milliarden

Offenbar hatte er sich damals von seinem vermeintlichen Verhandlungserfolg etwas blenden lassen. 2016 zahlte Bayern gut fünf Milliarden Euro in das Ausgleichssystem ein, 2022 waren es nach den neuen Regeln schon knapp zehn Milliarden. Heuer wird diese Marke wohl erstmals überschritten. 2016 trug Bayern 57 Prozent der Ausgleichsmasse, daran hat sich bis heute praktisch nichts geändert. "Das ist auch der zentrale Kritikpunkt am aktuellen System. Es ist zu befürchten, dass sich der Trend in den kommenden Jahren weiter fortsetzen wird und der bayerische Anteil am Gesamtvolumen weiter ansteigt", erklärt Füracker dazu auf Anfrage.

"Wir brauchen beim Finanzkraftausgleich wieder ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Eigenverantwortung und Solidarität", führt der Minister weiter aus. Den Menschen in Bayern sei es nicht länger vermittelbar, dass der Freistaat seit Jahren den Löwenanteil schultere und Rekordsummen zahle. Was er damit meint, hatte er im April bei der Haushaltsdebatte im Landtag angedeutet. Die Nehmerländer, insbesondere Berlin, müssten sich selbst mehr anstrengen und dürften ihren Bürgern keine Wohltaten aus transferiertem bayerischen Steuergeld zahlen. Die Solidarität mit den Schwächeren stellt Füracker dabei nicht in Frage, zu lange hat Bayern nach dem Zweiten Weltkrieg selbst vom Ausgleichssystem profitiert. Es dürfe aber eben keine Übervorteilung auf Kosten der Starken geben.

Ukraine-Krieg und Pandemie

Worin aber gründet die grandiose Fehleinschätzung Seehofers 2016? Im Finanzministerium heißt es dazu, dass sich innen- und außenpolitische Geschehnisse der vergangenen Jahre leider in sehr unterschiedlicher Weise auf die Finanzkraft der einzelnen Länder ausgewirkt hätten. Gemeint sind damit vor allem die Coronapandemie und der Ukraine-Krieg. Entlastende Elemente der Reform seien dadurch "überlagert" worden. Aber waren von diesen "Geschehnissen" nicht alle betroffen? Im Prinzip schon, aber mit unterschiedlichen Auswirkungen auf das Steueraufkommen, erläutert das Ministerium. Außerdem: "Bayern stellte seine wirtschaftliche und fiskalische Stärke auch in Krisenzeiten unter Beweis, was dazu führte, dass sich die Abschläge Bayerns erneut auf einem sehr hohen Niveau befinden." Nach dieser Lesart ist Bayern also Opfer seines eigenen Erfolgs.

Mit der Klage soll das nun ein für allemal geändert werden. Man hofft, dass das Urteil der Verfassungsrichter am Ende zu einer Deckelung der Beiträge der Zahlerländer führen wird – was Seehofer ja schon 2016 erreicht zu haben glaubte. Auf dem Verhandlungsweg sei dieses Ziel nicht zu erreichen. "Eine Mehrheitsfindung hin zu einem die Geberländer entlastenden System ist bei 3 bis maximal 5 Geberländern und gleichzeitig 11 bis 13 Nehmerländern faktisch ausgeschlossen", schreibt das Finanzministerium. Wie das Ausgleichssystem im Lichte des Urteils einmal aussehen wird, weiß man aber nicht. Denn die daraus folgende Gesetzesänderung bedarf der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat – nach vermutlich wieder zähen Verhandlungen.

Wahlkampfmanöver der CSU?

Anruf bei Tim Pargent. Der Bayreuther Grüne ist so etwas wie der finanzpolitische Oppositionsführer im Landtag. Für ihn ist die Klage gegen den Finanzausgleich ein "reines Wahlkampfmanöver", denn ein Urteil werde es frühestens in ein oder zwei Jahren geben. Den Ausgang des Verfahrens schätzt Pargent als ungewiss ein, zumal der Finanzkraftausgleich im Grundgesetz verankert sei. Alle Länder müssten schließlich unabhängig von ihrer Finanzkraft ihre Kernaufgaben zum Beispiel in den Bereichen Bildung, Polizei und Justiz erfüllen können. Außerdem vermisst Pargent konkrete Vorschläge Bayerns, wie das System gerechter gestaltet werden könnte. "Nur niedrigere Einzahlungen zu fordern, ist mir ein wenig destruktiv", sagt er. Pargent glaubt, dass ernsthafte Verhandlungen unter den Ländern erfolgversprechender wären.

 
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