München
17.07.2024 - 15:03 Uhr

Kiffen ab August in Bayern auf Volksfesten und in Biergärten verboten

Ab dem 1. August wird der Cannabiskonsum in Bayern weiter eingeschränkt. Dazu hat der Landtag mehrheitlich ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Grüne und SPD halten die Maßnahmen für überzogen und in der Praxis kaum umsetzbar.

Ab dem 1. August wird der Cannabiskonsum in Bayern weiter eingeschränkt. Der Landtag hat mehrheitlich ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Symbolbild: ABIR SULTAN/dpa
Ab dem 1. August wird der Cannabiskonsum in Bayern weiter eingeschränkt. Der Landtag hat mehrheitlich ein entsprechendes Gesetz verabschiedet.

Mit den Stimmen von CSU, Freien Wählern und AfD hat der Landtag das bayerische Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz beschlossen. Es tritt am 1. August in Kraft und schränkt den seit 1. April bundesgesetzlich teillegalisierten Cannabiskonsum in Bayern ein. So wird das Rauchen von Joints auf Volksfesten, Biergärten, den Außenbereichen von Lokalen, dem Gelände des Landtags und auch in speziell ausgewiesenen Raucherzonen verboten. Den Kommunen wird zudem erlaubt, eigene Cannabis-Verbotszonen auszuweisen, etwa auf öffentlichen Plätzen oder in Freizeitanlagen, Schwimmbädern und touristischen Hotspots. Außerdem werden Regeln für den legalen Cannabisanbau und ein Abwassermonitoring erlassen. Letzteres soll es ermöglichen, durch Abwasseruntersuchungen im öffentlichen Kanalnetz Konsumschwerpunkte auszumachen und dafür lokal wirksame Präventionskonzepte zu erarbeiten.

"Kein Recht auf Rausch"

Nach Angaben des für die Anbaugenehmigungen zuständigen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) sind seit dem 1. Juli bayernweit erst zwölf Anträge auf Cannabisanbau gestellt worden. Eine Entscheidung über die Zulässigkeit sei noch in keinem Fall getroffen worden. Wann mit dem Abschluss der in Bayern besonders komplexen Verfahren zu rechnen ist, ließ das LGL offen. Die Staatsregierung hat an dem Amt insgesamt 20 neue Stellen zur Überprüfung der Cannabis-Regeln und zur Kontrolle der Anbauvereinigungen eingerichtet. Die jährlichen Kosten werden auf vier Millionen Euro geschätzt. In Bayern darf pro Landkreis oder kreisfreier Stadt nur eine Anbauvereinigung je 6000 Einwohner genehmigt werden. So sieht es eine auf dem Bundesrecht fußende Verordnung des Justizministeriums vor.

In der abschließenden Landtagsdebatte betonte der CSU-Abgeordnete Thomas Freudenberger, mit dem bayerischen Begrenzungsgesetz gehe es darum, Konsumanreize zu reduzieren sowie Kinder und Jugendliche vor den Gesundheitsgefahren des Cannabiskonsums zu schützen. Immerhin könne dieser schon beim ersten Mal Psychosen auslösen. "Ich habe ein Problem mit einem Staat, der nicht klar verbietet, was Menschen ernsthaft gefährden kann", sagte Freudenberger mit Blick auf die aus seiner Sicht unzureichende Gesetzgebung des Bundes. Es gebe "kein Recht auf Rausch". Susann Enders (Freie Wähler) ergänzte, mit diesem Gesetz rette Bayern, was noch zu retten sei. Der Cannabiskonsum in der Öffentlichkeit müsse "eng begrenzt" werden. Für Matthias Vogler (AfD) ist das Gesetz ein notwendiger Schritt zum Schutz der Bürger. Es brauche dafür "harte und klare Maßnahmen".

"Blinder Kampf gegen Cannabis"

Dagegen erklärte Toni Schuberl (Grüne), die Staatsregierung habe bei ihrem "blinden Kampf gegen Cannabis jede Relation verloren". Polizei, Justiz und Behörden würden mit Bürokratie überhäuft, ohne dass dem ein erkennbarer Nutzen gegenüberstehe. Er bestreite nicht, dass Cannabis wie jede andere Droge auch gesundheitliche Gefahren berge, doch müsse beachtet werden, dass Cannabis keine Drogentoten produziere. So entfielen ein Prozent der Drogentoten auf harte Drogen wie Heroin oder Crystal Meth und 99 Prozent auf Alkohol und Nikotin. "Diese Statistik kann man nicht schönreden", betonte Schuberl.

Kritisch äußerte sich auch Horst Arnold (SPD). Er nehme die Gefahren des Cannabis-Konsums sehr ernst, aber die Problematik habe sich schon in den vergangenen Jahrzehnten durch eine harte Restriktionspolitik nicht lösen lassen. "Die Kriminalisierung von Konsumenten ist kein Gesundheitsschutz", erklärte Arnold. Er warf der Staatsregierung einen "eifernden Kulturkampf" gegen Cannabis vor. Für Kinder und Jugendliche sei Tabakrauch genauso gefährlich. Arnold zweifelte die praktische Umsetzbarkeit des Gesetzes an. Wie solle zum Beispiel kontrolliert werden, ob jemand auf einem Volksfest Tabak oder Cannabis rauche. Auch bei den angedrohten Geldbußen lasse die Staatsregierung jede Verhältnismäßigkeit vermissen. Für einen Joint im Biergarten würden 1500 Euro fällig, für den Verkauf von Alkohol an Minderjährige dagegen nur 100 Euro. Er gehe davon aus, dass Gerichte diese Regelungen schon bald korrigieren würden, sagte Arnold.

 
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