Auf Betreiben der Koalitionsfraktionen von CSU und Freien Wählern ändert der Landtag das Zugriffsverfahren der Parteien auf die Ausschussvorsitze im Parlament. Damit wird ermöglicht, dass CSU und Freie Wähler künftig die drei staatspolitisch wichtigsten Ausschüsse im Parlament leiten können. Hintergrund sind Bedenken, dass sonst die vom Verfassungsschutz wegen rechtsextremer Tendenzen beobachtete AfD als größte Oppositionsfraktion die Leitung des Innen- oder des Rechtsausschusses übernehmen könnte. Durch eine weitere Änderung der Geschäftsordnung kann zudem verhindert werden, dass die AfD einen Sitz in der G10-Kommission erhält, die Einschränkungen des Post- und Fernmeldegeheimnisses durch die Sicherheitsbehörden überprüft.
Der parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Fraktion, Michael Hofmann, erklärte, mit den Änderungen werde sichergestellt, dass die vom Wähler bestätigte Mehrheit im Landtag auch bei der Besetzung der Ausschussvorsitze erkennbar wird. Die Mitwirkungsrechte der Opposition würden dadurch nicht geschwächt, weil die Zahl der ihr zustehenden Vorsitze insgesamt gleich bleibe. Das geänderte Verfahren sei "gerecht, rechtlich anerkannt und verfassungsrechtlich zulässig". Dagegen beklagte Christoph Maier (AfD), dass sich die CSU durch Machtmissbrauch mehr Einfluss verschaffe. Er sprach von einem "Angriff auf die parlamentarischen Minderheitenrechte" und kündigte eine Klage vor dem Verfassungsgericht an.
Für heftigen Widerspruch sorgte Maier mit der Aussage, die Änderung der Geschäftsordnung sei ein "kleines Ermächtigungsgesetz für die Regierungsfraktionen". SPD-Fraktionschef Florian von Brunn wies diese gedankliche Verknüpfung mit dem Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten von 1933 empört zurück: "Wer diesen Vergleich zieht, zeigt, in welcher geistigen Tradition er steht." Der Grüne Jürgen Mistol kritisierte CSU und Freie Wähler für ihr Vorgehen, das auch seine Fraktion benachteiligt. "Sie führen das neue Verfahren nur ein, weil es Ihnen in den Kram passt", sagte er. Wenn man einen Ausschusschef der AfD verhindern wolle, würde es ausreichen, den entsprechenden Kandidaten nicht zu wählen. Die SPD stimmte - bei einer Enthaltung - dem Vorschlag der Koalition aus "staatspolitischer Verantwortung, aber auch schweren Herzens" zu.













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