München
23.07.2024 - 15:41 Uhr

Ladenschluss in Bayern: Künftig mehr Ausnahmen von regulären Öffnungszeiten möglich

Die Regeln für den Ladenschluss in Bayern stammen aus dem Jahr 1956. Jetzt kommt endlich eine Neufassung. Vieles bleibt beim Alten, es wird aber auch die Tür für zusätzliche Einkaufsmöglichkeiten geöffnet – vor allem auf dem Land.

Die Regeln für die Öffnungszeiten für den Einkauf in Bayern werden erneuert. Symbolbild: Monika Skolimowska/dpa
Die Regeln für die Öffnungszeiten für den Einkauf in Bayern werden erneuert.

Bayern bekommt als letztes Bundesland ein eigenes Ladenschlussgesetz. Grundsätzlich bleibt es bei den allgemeinen Öffnungszeiten an Werktagen von 6 bis 20 Uhr sowie vier anlassbezogenen verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen pro Jahr. Es kommen aber zusätzliche Ausnahmen hinzu, unter anderem für Tourismusorte und digitale Kleinstsupermärkte ohne Verkaufspersonal. Letztere sollen täglich 24 Stunden offen haben dürfen, wenn die Standortkommune dies so beschließt. Außerdem erhalten Kommunen und Händler die Möglichkeit, wochentags an bis zu zwölf "Event-Abenden" im Jahr bis 24 Uhr zu öffnen. Auf diese Eckpunkte verständigte sich der bayerische Ministerrat auf seiner Sitzung am Dienstag. Nach der Sommerpause soll ein konkreter Gesetzentwurf vorliegen.

Die weitestgehende Öffnung betrifft die Kleinstsupermärkte mit einer Verkaufsfläche von maximal 150 Quadratmetern. Hier war bis zuletzt umstritten, ob diese auch am Sonntag rund um die Uhr offen haben dürfen. In der Abwägung habe man sich dann für den größtmöglichen Spielraum ausgesprochen, erklärte Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU). Die Entscheidung über die konkrete Öffnungsdauer am Sonntag liege aber in der Zuständigkeit des jeweiligen Stadt- oder Gemeinderats. Grundvoraussetzung für die Sonntagsöffnung sei, dass kein Verkaufspersonal im Laden sei, der Verkauf also vollautomatisch erfolge. Sortimentseinschränkungen solle es nicht geben.

Entscheidung bei Kommunen

Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) ergänzte, die Sonntagsöffnung sei für die Betreiber die wichtigste Grundlage für eine rentable Öffnung der Läden. "Wir werden erleben, dass sich gerade in strukturschwachen Gebieten die Direktversorgung der Menschen mit Lebensmitteln und anderen Artikeln deutlich verbessern wird", sagte Aiwanger. Der ländliche Raum werde von den neuen Möglichkeiten "massiv profitieren". Auch der Oberpfälzer CSU-Abgeordnete Stefan Oetzinger begrüßte die Neuregelung, die auf einem gemeinsam mit seinem oberfränkischen Kollegen Holger Dremel gemachten Vorschlag aus dem Jahr 2022 basiert. Als besonders wichtig erachtete er, dass die Entscheidung über die Öffnungszeiten in den kommunalen Gremien falle. Damit liege es in der Hand der Kommunen, Konkurrenz zu gegebenenfalls vorhandenem örtlichen Einzelhandel auszuschließen.

Beschränkt auf "vernünftige Kernzeiten"

Ins neue Gesetz überführt wird die Erlaubnis für Tourismusorte, den Sonn- und Feiertagsverkauf an bis zu 40 Tagen im Jahr zu erlauben, sofern die angebotene Ware regionaltypisch ist und es sich um klassische Souvenirs und "touristische Warengruppen" handelt. Derzeit haben rund 500 der 2056 bayerischen Gemeinden dieses Privileg. Kurbäder und Wallfahrtsorte sollen es ohne Einschränkung behalten, bei allen anderen soll es eine flexible Neubewertung geben. Die Erlaubnis zum Sonn- und Feiertagsverkauf ist bislang an touristische Übernachtungszahlen gekoppelt. Künftig soll nach Angaben Scharfs aber auch der Tagestourismus ein Kriterium sein.

Scharf erklärte, mit den neuen Regeln bleibe die "Balance verschiedener Interesse" gewahrt. Dass am werktäglichen Ladenschluss um 20 Uhr und dem weitgehenden Öffnungsverbot an Sonn- und Feiertagen festgehalten werde, begründete sie vor allem mit den Bedürfnissen der Beschäftigten im Einzelhandel. "Das Ladenschlussgesetz ist ein Arbeitnehmerschutzgesetz und kein Wirtschaftsförderungsgesetz", betonte sie. Man habe deshalb "moderat flexibilisiert" und die Öffnung der Läden auf "vernünftige Kernzeiten" beschränkt. Aiwanger stellte sich hinter die Regelungen und verwarf auch Ideen, zumindest in Städten längere Öffnungszeiten zu ermöglichen. Hier bestehe die Gefahr, dass Kaufkraft vom Land in die Städte abfließe. Dies gelte es mit Blick auf den Erhalt der Versorgungsstrukturen auf dem Land zu verhindern.

Heftige Kritik an den Ladenschlussplänen kam von der Gewerkschaft Verdi. Dort fürchtet man eine "massive Ausweitung" von gesundheitsschädlicher Nachtarbeit und Sonntagsdiensten für die Beschäftigten. Die Privilegierung von Kleinstsupermärkten könne zu einem "massiven Verdrängungswettbewerb" zulasten kleiner und mittelständischer Händler führen.

 
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