Bayerns Finanzminister Albert Füracker hat recht: Das aktuelle System des Länderfinanzausgleichs ist in Teilen ungerecht und absurd, wahrscheinlich sogar über die Grenze des verfassungsmäßig Zulässigen hinaus. Wenn nach dem Ausgleich der Stadtstaat Bremen rechnerisch finanzstärker ist als das größte Geberland Bayern, dann stimmt etwas nicht. Es widerspricht auch dem Solidargedanken, wenn Nehmerländer kaum Anreize haben, sich mehr anzustrengen, weil ihre mäßige Finanzkraft ja von den Reichen ausgeglichen werden muss. Deshalb ist die Verfassungsklage Bayerns gegen das Ausgleichssystem verständlich und aus hiesiger Sicht folgerichtig.
Trotzdem ist sie auch Wahlkampfgetöse. Denn eines lässt sich mit Blick auf frühere Urteile des Bundesverfassungsgerichts in dieser Sache mit einiger Sicherheit prognostizieren: Die bayerischen Wünsche für eine Reform wird Karlsruhe gewiss nicht eins zu eins bestätigen. Das Gericht wird bestenfalls einen rechtlichen Rahmen für Korrekturen am System setzen, innerhalb dessen Bund und Länder dann gemeinsam neue Regeln finden müssen. Die Verhandlungen darüber, die Füracker aktuell für aussichtslos hält, werden also früher oder später kommen müssen. Im günstigsten Fall wird der Spruch aus Karlsruhe die Position Bayerns stärken. Aber das erfahren wir erst lange nach der Landtagswahl im Herbst.
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