Der Gesundheitsausschuss des Landtags hat auf Antrag von CSU und Freien Wählern bei Enthaltung der Grünen eine Ausweitung der Landarztquote im Medizinstudium beschlossen. Demnach sollen künftig acht Prozent der Medizinstudienplätze in Bayern für Bewerber reserviert werden, die sich verpflichten, nach ihrer Ausbildung für mindestens zehn Jahre in einer mit Allgemeinärzten unterversorgten Region zu praktizieren. Bisher liegt die Quote bei 5,8 Prozent. Zudem wird die Amtsarztquote von 1 auf 1,8 Prozent angehoben. Für die Quotenstudierenden ist die notenbasierte Zugangsbeschränkung des Numerus Clausus (NC) aufgehoben. Um insgesamt die Zahl der vorab reservierten Medizinstudienplätze nicht größer werden zu lassen, wird die Ausländerquote von fünf auf zwei Prozent abgesenkt.
Auch mehr Studienplätze?
Für die Regierungsfraktionen begründete Stefan Meyer (Freie Wähler) die Initiative mit dem sich weiter verschärfenden Ärztemangel vor allem in ländlichen Regionen. Es gehe darum, den Versorgungsanspruch der Bevölkerung zu erfüllen. Langfristig müsse zudem die Zahl der Medizinstudienplätze in Bayern über die bereits beschlossenen 2700 zusätzlichen hinaus erhöht werden. Dem bayerischen Vorbild müssten auch andere Bundesländer folgen, mahnte Meyer. Mit dem Antrag beauftragte der Ausschuss die Staatsregierung zudem, mit den bayerischen Universitäten über eine komplette Abschaffung des NC für das Medizinstudium zu reden. Die Auswahl der Studierenden solle notenunabhängig über hochschuleigene Verfahren erfolgen, forderte Meyer.
SPD und AfD stimmen zu
Zustimmung zu der Vorlage kam von SPD und AfD. Ruth Waldmann (SPD) betonte, es sei jede Maßnahme willkommen, die dazu beitrage, den Ärztemangel auf dem Land zu bekämpfen. Allerdings werde die Landarztquote nicht alle Probleme lösen. Es brauche insgesamt mehr Medizinstudienplätze. Für einen insgesamt erleichterten Zugang zum Medizinstudium trat Roland Magerl (AfD) ein. Bedenken gegen die Ausweitung der Landarztquote äußerte Andreas Krahl (Grüne). Diese ignoriere den steigenden Bedarf auch an Fachärzten im ländlichen Raum. Zielführender sei, die Arbeitsbedingungen und die Vergütung für in unterversorgten Gebieten praktizierende Ärzte zu verbessern.
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