München
19.06.2024 - 15:46 Uhr

Landtags-Innenausschuss billigt Neufassung des Polizeiaufgabengesetzes für Bayern

Das neue bayerische Polizeiaufgabengesetz hat eine weitere Hürde genommen. Der Innenausschuss des Landtags stimmt der Novelle mehrheitlich mit kleinen Änderungen zu. Grünen und SPD beklagen allerdings zu weit gehende Grundrechtseingriffe.

Die Polizei in Bayern soll künftig mehr Befugnisse erhalten. Symbolbild: Fabian Strauch/dpa
Die Polizei in Bayern soll künftig mehr Befugnisse erhalten.

Gegen die Stimmen von Grünen und SPD hat der Innenausschuss des Landtags die Neufassung des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) gebilligt. Es erlaubt den Einsatz der neuen Recherche- und Analyse-Software "Vera" und zur Abwehr von Gefahren auch den Zugriff der Polizei auf Überwachungskameras von Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen. Auf Antrag von CSU und Freien Wählern wurden hierzu die Voraussetzungen für den polizeilichen Zugriff präzisiert. Beide Fraktionen folgten damit den Empfehlungen einer Expertenanhörung im Landtag. Grüne und SPD bewerteten die neuen Befugnisse der Polizei als in Teilen nicht verhältnismäßig und äußerten verfassungsrechtliche Bedenken.

Nach Einschätzung von Alfred Grob (CSU) handelt es sich beim neuen PAG um "fein ziseliertes, auf Verhältnismäßigkeit abgestimmtes Recht". Der künftige Einsatz von "Vera" sei zwingend erforderlich, um durch rasche und umfassende Datenrecherche schwerwiegende Straftaten wie Terroranschläge oder den sexuellen Missbrauch von Kindern zu verhindern sowie bedeutende Rechtsgüter zu schützen. Wolfgang Hauber (Freie Wähler) ergänzte, im neuen Gesetz würden alle Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt. Man habe die möglichen Spielräume nicht einmal ausgeschöpft.

Dagegen sprach Florian Siekmann (Grüne) von "neuen intensiven Grundrechtseingriffen". So würden mit "Vera" künftig standardisiert auch Millionen Daten von Personen wie zum Beispiel Zeugen oder unbeteiligten Passanten analysiert, gegen die kein konkreter Tatverdacht bestehe. Die Datensätze unbescholtener Bürger müssten von "Vera" abgetrennt werden, forderte er. Horst Arnold (SPD) bemängelte, dass über "Vera" ohne Wissen der Betroffenen Daten analysiert würden, die eigentlich für ganz andere Zwecke erhoben worden seien. Die sei unzulässig. Als verfassungswidrig bezeichnete er, dass auch Daten von Berufsgeheimnisträgern wie Anwälten oder Ärzten in die polizeiliche Recherche einbezogen würden.

Die AfD erklärte sich mit dem neuen PAG einverstanden, obwohl zwei von ihr gestellte Änderungsanträge abgelehnt worden waren. So wollte die AfD sichergestellt haben, dass die Polizei nur Videos aus Überwachungskameras auswerten darf, die rechtmäßig betrieben werden. Zudem wollte sie verdeckten Ermittlern der Polizei explizit untersagen, im Rahmen ihrer Tätigkeit intime Beziehungen mit Beobachteten einzugehen. CSU und Freie Wähler erklärten dazu, beide Punkte seien im PAG bereits ausreichend geregelt.

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