Die Staatsregierung zieht den angekündigten Schlussstrich unter die noch nicht abgeschlossenen Corona-Bußgeldverfahren, etwa wegen Verstößen gegen die Masken-Pflicht, gegen Ausgangssperren oder das zeitweise untersagte Treffen in größeren Gruppen. Sie wies per Ministerratsbeschluss die zuständigen Behörden an, alle noch anhängigen Verfahren gegen Corona-Vorschriften nicht weiterzuverfolgen und einzustellen. Noch ausstehende Bußgelder werden erlassen und müssen nicht mehr gezahlt werden. Vollständig abgeschlossene Verfahren bleiben von der Amnestie allerdings unberührt, bereits bezahlte oder vollstreckte Bußgelder werden nicht erstattet, heißt es in einer Mitteilung der Staatskanzlei. Ausgenommen von der Amnestie sind Verstöße gegen allgemeine, nicht pandemiebedingt erlassene Vorschriften, wie zum Beispiel gegen das Versammlungsrecht bei Corona-Demonstrationen.
München
05.11.2024 - 16:02 Uhr
Laufenden Corona-Bußgeldverfahren in Bayern eingestellt
von Jürgen Umlauft
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