München. Der Abschuss von Wölfen und Fischottern soll in Bayern schon ab dem 1. Mai erleichtert werden. Darauf hat sich der bayerische Ministerrat am Dienstag geeinigt. In den kommenden Tagen soll eine zwischen Agrar- und Umweltministerium abgestimmte Verordnung erlassen werden. Das kündigte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) an. Beim Fischotter, der vor allem den Teichwirten in Oberfranken und der Oberpfalz immer größere Schäden zufügt, sollen sich die Regelungen an denen orientieren, die bereits für Biber und Kormorane gelten. Umstritten ist, ob Bayern dafür die rechtlichen Kompetenzen hat.
Söder betonte, Bayern bleibe "Land des Natur- und des Artenschutzes". Allerdings sei beim Wolf der Erhaltungszustand inzwischen so gut, dass Entnahmen in Einzelfällen gerechtfertigt seien. Dies gelte vor allem, wenn die Alm- oder Weidewirtschaft durch Wolfsrisse von Nutztieren gefährdet sei, Übergriffe auf Menschen drohten oder in sensiblen Regionen eine Rudelbildung bevorstehe. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) erklärte, Wolf und Otter stellten Almbauern und Teichwirte inzwischen vor "existenzielle Probleme". Zudem gehe es darum, das Leid von Nutztieren zu verhindern und gewachsene Kulturlandschaften zu erhalten.
Aiwanger räumte ein, dass man sich der Vorordnung auf "juristisch dünnes Eis" begebe. Leichter wäre es, wenn der Bund endlich den "guten Erhaltungszustand" der Wolfs- und Otterpopulationen in Deutschland feststellen würde. Der Landesvorsitzende des Bund Naturschutz in Bayern, Richard Mergner, warf der Staatsregierung vor, im Freistaat den "Artenschutz abschießen" zu wollen. Der Schutzstatus von Wolf und Fischotter lasse nach deutschem und europäischem Recht keine erleichterten Entnahmen zu. Es sei stets eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich. Darüber könne sich auch Bayern nicht hinwegsetzen.
Kommentare
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.