Mit den Stimmen von CSU und Freien Wählern hat der Landtag ein neues bayerisches Verfassungsschutzgesetz verabschiedet. Das Parlament erfüllt damit Vorgaben aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Wie CSU-Berichterstatter Holger Dremel betonte, sieht das neue Gesetz keine Befugniserweiterungen für den Verfassungsschutz vor. Um die Verhältnismäßigkeit von Eingriffen zu gewährleisten, würden je nach Relevanz des Falles drei Beobachtungsstufen eingeführt, bei längerfristigen Observationen bedürfe es zum Einsatz von verdeckten Ermittlern und V-Leuten künftig einer richterlichen Vorabkontrolle, erläuterte Dremel. Für die Übermittlung von Daten des Verfassungsschutzes an Ermittlungsbehörden würden höhere Hürden eingeführt, die Vorgaben zur Wohnraumüberwachung und Online-Durchsuchung würden enger gefasst und auf die Abwehr einer dringenden oder konkreten Gefahr beschränkt.
Die Opposition forderte weitergehende Änderungen. Grüne und FDP plädierten in Anträgen aus Gründen der Transparenz für einen im Gesetz festgeschriebenen Katalog an nachrichtendienstlichen Maßnahmen, aus denen der Verfassungsschutz lageangepasst auswählen können sollte, eine klarer definierte Schwelle, ab der V-Leute und verdeckte Ermittler eingesetzt werden können, den besseren Schutz Minderjähriger sowie schärfere Regeln für Datenübermittlung zwischen Verfassungsschutz und Ermittlungsbehörden. In einem eigenen Gesetzentwurf sprach sich die SPD ergänzend unter anderem für einen Landesbeauftragten für den Verfassungsschutz aus. Die AfD scheiterte mit ihrem Antrag, die Beobachtung von Abgeordneten und Parteien weiter zu erschweren. In Bayern ist aktuell der AfD-Parteinachwuchs "Junge Alternative" im Visier des Verfassungsschutzes.













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