München
10.04.2025 - 14:52 Uhr

Regierung soll Schäden durch Silberreiher erfassen

Erst der Kormoran, dann der Fischotter – jetzt setzt zunehmend auch der Silberreiher den Teichwirten in Bayern zu. Eine vom Landtag beauftragte Bestandsaufnahme soll nun Klarheit über das Ausmaß der Schäden sorgen.

Silberreiher im Flug. Bild: Thomas Warnack/dpa
Silberreiher im Flug.

Die Ausbreitung des Silberreihers in Bayern bereitet den heimischen Teichwirten Sorgen. Der Umweltausschuss des Landtags hat daher auf Antrag von CSU und Freien Wählern die Staatsregierung beauftragt, den aktuellen Bestand der Vogelart und von ihr verursachte Schäden bei der Aufzucht von Speisefischen zu erfassen. „Der Fraßdruck durch den Silberreiher steigt“, erklärte Gabi Schmidt (Freie Wähler). Aktuelle Zahlen lägen jedoch nicht vor. Bekannt ist derzeit nur eine mehrere Jahre alte Studie, die an Fischteichen in der mittleren Oberpfalz erstellt wurde.

Nach Einschätzung des oberpfälzischen CSU-Abgeordneten Alexander Flierl hat es zuletzt eine „deutliche Zunahme“ der Fischreiherbestände in Teichgebieten gegeben. Es seien schon mehr als 100 Tiere an einem Standort gesichtet worden. „Wir brauchen eine wissenschaftlich basierte Datengrundlage für Entscheidungen darüber, ob eventuell weitergehende Maßnahmen zur Unterstützung der Teichwirte erforderlich sind“, sagte Flierl. Marina Jakob (Freie Wähler) ergänzte, nötig sei mit Blick auf die Fischbestände in den Teichen ein „ausgewogenes Bestandsmanagement“.

Grüne und SPD stimmten dem Auftrag zur Datenerhebung zu, äußerten sich aber bezüglich einer Bestandsregulierung zurückhaltend, zumal der Silberreiher in Bayern nur Durchzieher und kein Brutvogel sei. Mit der Datenerfassung dürfe kein Freibrief zur Entnahme der Vögel verbunden sein, betonte Ruth Müller (SPD). Christian Hierneis (Grüne) sagte, der Silberreiher sei „nicht der Hauptfeind der Teichwirtschaft“. Wenn die Datenerfassung nur als Grundlage für die Genehmigung von Abschüssen gemacht werden sollte, gefalle ihm das nicht.

Ebenfalls einstimmig verabschiedete der Ausschuss einen gleichlautenden Antrag von CSU und Freien Wählern zur Bestandserfassung des Gänsesägers in Fließgewässern. Der sich von Südbayern aus Richtung Norden ausbreitende entenähnliche Vogel wird für Verluste bei gefährdeten Fischarten in Bächen und Flüssen verantwortlich gemacht und darf mit Ausnahmegenehmigung bejagt werden. Für ein gezieltes Bestandsmanagement fehlt aber auch beim Gänsesäger bislang eine aktuelle und verlässliche Datengrundlage.

 
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