Auf bayerischen Straßen wurden im vergangenen Jahr 1,05 Millionen Raser geblitzt. Obwohl die Zahl gegenüber 2021 um 4,3 Prozent zurückging, gab Innenminister Joachim Herrmann (CSU) keine Entwarnung. Zu hohe und nicht angepasste Geschwindigkeit sei 2022 die Ursache für mehr als ein Viertel aller tödlichen Verkehrsunfälle in Bayern gewesen.
Die Zahl der bei Verkehrsunfällen Getöteten sei auf 147 gestiegen. Mit Blick auf die Daten erklärte Herrmann, es seien "immer noch viel zu viele Unbelehrbare und Rücksichtslose unterwegs". Die bayerische Polizei setze daher auch in diesem Jahr verstärkt auf Geschwindigkeits- und Verkehrskontrollen.
Oberpfalz gegen den Trend
Insgesamt registrierte das bayerische Polizeiverwaltungsamt 2022 1,94 Millionen Verkehrsverstöße, die zu Verwarnungen, Bußgeldern und Anzeigen führten. Das entsprach einem Rückgang um gut sechs Prozent gegenüber dem Vorjahr und sogar um gut 20 Prozent im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019.
In der Oberpfalz gab es dagegen eine leichte Zunahme der festgestellten Verkehrsdelikte um 0,14 Prozent auf 109 034. Bei den Bußgeldbescheiden lag das Plus in der Oberpfalz bei knapp 15 Prozent auf 56 836. Hauptgrund für den Anstieg war die Novelle des Bußgeldkatalogs, nach der früher lediglich mit Verwarnungen geahndete Delikte nun mit einer Anzeige verfolgt wurden. Dies betrifft vor allem den Bereich der Geschwindigkeitsübertretungen.
Weniger Fahrverbote
Bayernweit wurden 2022 58 024 Fahrverbote ausgesprochen (-9,4 Prozent), die mit Abstand meisten davon für ein Monat. 46 Prozent der Fahrverbote erfolgten wegen Rasens, 31 Prozent aufgrund von Alkohol oder Drogen am Steuer. Von den bayernweit verhängten Bußgeldern waren zu gut drei Viertel Männer die Adressaten. Insgesamt wurden Bußgelder in Höhe von 104 Millionen Euro verhängt.
Dazu kamen knapp 38 Millionen Euro an Verwarnungsgeldern. Nach der überhöhten Geschwindigkeit waren Verkehrsdelikte im "ruhenden Verkehr", also im Regelfall falsches Parken, Hauptursache für Verwarn- oder Bußgeldbescheide. Hier wurden fast 570 000 Fälle registriert.
Zu geringer Mindestabstand zum Vordermann wurde in knapp 26 000 Fällen geahndet, das Überfahren einer roten Ampel in gut 5700 Fällen. Weitere Delikte waren unter anderem der nicht regelkonforme Einsatz der Lichthupe, verbotswidriges Überholen oder Missachtung der Vorfahrt.




















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