Es war ein spektakulärer Fall: 25 Jahre nach dem Tod einer Frau in München verurteilte das Landgericht München I ihren Ehemann im Oktober vergangenen Jahres wegen Mordes aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann seine Frau, nachdem diese sich von ihm getrennt hatte, gemeinsam mit einem Komplizen erwürgte - und dann ihren Suizid vortäuschte. Erst ein Vierteljahrhundert nach der Tat konnte die Justiz ihm den Mord nachweisen, weil ein Zeuge sich meldete und redete.
Klassisches Muster: jahrelange Gewalt
Laut den Ermittlern hatte die Frau zuvor jahrelang Unterdrückung und Gewalt erfahren und wie eine Haussklavin leben müssen. Als sie schließlich mit den gemeinsamen Kindern in ein Frauenhaus floh und dann in eine eigene Wohnung zog, konnte ihr Mann das nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht auf sich sitzen lassen, drohte ihr - und brachte die Mutter seiner Kinder schließlich um.
Der Fall ist ein nahezu klassisches Beispiel für das, was man Femizid nennt. So werden Gewaltverbrechen bezeichnet, bei denen Frauen aufgrund ihres Geschlechts getötet werden – also weil sie Frauen sind und aus Sicht der Täter als weniger wert gelten. In den meisten Fällen sind die Täter die Partner oder Ex-Partner der Frauen.
Femiziden gehen häufig über längere Zeit Misshandlungen, Bedrohungen, Einschüchterungen oder sexuelle Gewalt voraus - darauf weist eine Publikation der Weltgesundheitsbehörde (WHO) hin.
Kurz vor dem Urteil in München machte ein Fall aus Alzenau bei Aschaffenburg Schlagzeilen. Ein 66-Jähriger beging in Untersuchungshaft Suizid. Er stand unter dem dringenden Verdacht, seine von ihm getrennt lebende Ehefrau und deren Schwester getötet zu haben.
Und auch in diesem noch jungen Jahr 2026 wurden bereits Fälle bekannt: In Schwaben soll ein 29-Jähriger Anfang März seine 21 Jahre alte Lebensgefährtin getötet haben. Und im oberfränkischen Landkreis Kronach kam der Ehemann einer 75-Jährigen in Untersuchungshaft, nachdem die Frau mit einem scharfen Gegenstand tödlich verletzt worden war.
Im Februar verurteilte das Landgericht Würzburg einen Mann zu lebenslanger Haft, nachdem der 45-Jährige eingeräumt hatte, seine Partnerin aus Eifersucht umgebracht zu haben.
Was sagen die Zahlen?
Wie viele Femizide es im vergangenen Jahr in Bayern gab, ist schwer zu sagen. Laut der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2025 waren 46 von insgesamt 86 Menschen, die im Freistaat Mord und Totschlag zum Opfer fielen, Frauen. Dazu kommen vier Fälle von Körperverletzung mit Todesfolge, bei denen eine Frau Opfer war. Wie viele dieser Taten aber tatsächlich als Femizid gelten, ist unklar.
„Tötungsdelikte an Frauen können über die Daten der PKS nicht als Femizide im Sinne des allgemeinen Verständnisses "Tötung einer Frau, weil sie eine Frau ist" interpretiert werden, da bisher keine bundeseinheitliche Definition des Begriffs "Femizid" existiert und in der PKS grundsätzlich keine Tatmotivation erfasst wird“, teilt das bayerische LKA auf Anfrage mit.
2024 wurden 40 Femizide in Bayern erfasst
Für das Jahr 2024 hatte eine LKA-Auswertung ergeben, dass in dem Jahr 40 Frauen im Freistaat bei einem Femizid starben.
Die Grünen im bayerischen Landtag sprachen vor einigen Monaten, im November 2025, von „dramatischen Zahlen“ und kamen zu dem Schluss: „Bayern versagt beim Schutz vor Gewalt gegen Frauen“.
Als Beleg dafür sehen die Grünen die hohe Auslastung staatlich finanzierter Frauenhäuser in Bayern, die 2024 bei bayernweit im Schnitt 81,75 Prozent lag, in Mittelfranken sogar bei 93,26 Prozent. Die niedrigste Auslastung verzeichnete der Regierungsbezirk Schwaben mit 68,32 Prozent.
Terre des Femmes fordert besseren Schutz
Um Frauen besser zu schützen, fordert die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes die bundesweite Einführung elektronischer Fußfesseln zur Überwachung gewalttätiger Männer. In Bayern sei dies auf Grundlage des Landespolizeigesetzes für Straftäter bereits möglich, teilte das Justizministerium in München im vergangenen Jahr mit.
Der Freistaat setzt sich laut Ministerium zudem dafür ein, eine Überwachungstechnologie nach spanischem Vorbild zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt bundesweit einzuführen. Dabei trägt das Opfer freiwillig ein GPS-Gerät, das Alarm auslöst, sobald sich der Täter nähert. Im Koalitionsvertrag sei eine entsprechende Änderung des Gewaltschutzgesetzes vereinbart.
Gewalt gegen Frauen nicht nur im häuslichen Bereich
„Gewalt gegen Frauen findet nicht nur im häuslichen Bereich statt“, heißt es vom bayerischen Landeskriminalamt in München. „Eine weitere, gesellschaftlich besonders weitreichende Form von Kriminalität ist die frauenfeindlich motivierte Kriminalität. Hierunter versteht sich insbesondere die menschenverachtende Herabwürdigung, Bedrohung oder auch mehr als geschmacklose Beleidigung von Frauen und Mädchen aufgrund ihres "Frau-Seins"“, sagt eine Sprecherin. „Dies geschieht sowohl in der analogen als auch zunehmend in der digitalen Welt.“ Auch da gibt es allerdings keine konkreten Zahlen.
Publikation der Weltgesundheitsbehörde (WHO)
BKA-Lagebild zu geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten
© dpa-infocom, dpa:260406-930-909704/1













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