Die Staatsregierung hat ein drittes Entbürokratisierungspaket auf den Weg gebracht. Es soll unter anderem den Verwaltungsaufwand für Vereine und Kommunen bei kleinen Förderungen minimieren, die örtlichen Feuerwehren beim vorbeugenden Brandschutz entlasten und weitere kleinere Baumaßnahmen genehmigungsfrei stellen. "Die Staatsregierung geht den stringenten Weg des effizienten Bürokratieabbaus konsequent weiter", erklärte Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU) am Dienstag nach einer Sitzung des Ministerrats.
Mit dem neuen Vorstoß reagiert die Staatsregierung auf Klagen von Vereinen und Kommunen, die bisher selbst bei kleinen Fördermaßnahmen einen aufwändigen Nachweis über die genaue Mittelverwendung führen müssen. Künftig wird dieser Verwendungsnachweis bis zur einer Förderhöhe von 10.000 Euro bei Vereinen und Veranstaltern sowie bis zu 100.000 Euro bei Kommunen zur Ausnahme. Lediglich in zehn Prozent der Fälle soll es eine Überprüfung des genauen Mitteleinsatzes geben. Die Stichproben seien erforderlich, "damit kein Schlendrian einzieht", sagte Herrmann. Es gehe schließlich um Steuergeld. Eine weitere Entlastung betrifft die Gebühren. Wer Förderanträge komplett digital einreicht, soll einen Rabatt auf die Bearbeitungskosten erhalten.
Hermann: „Spürbare Entlastung“
Weniger Arbeit für die örtlichen Feuerwehren bringt die Eingrenzung der Pflicht zur vorbeugenden Feuerbeschau. Sie soll künftig regelmäßig nur noch bei Sonderbauten wie Hochhäusern, Hotels, größeren Supermärkten oder Spielhallen stattfinden. Die genaue Abgrenzung soll im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahren festgelegt werden. Herrmann sprach von einer "spürbaren Entlastung" für Gemeinden und Feuerwehren, ohne dass dabei das Sicherheitsniveau beim Brandschutz über Gebühr sinken würde. "Es soll nicht mehr alles pauschal geprüft werden, sondern nur dort, wo es aus fachlicher Sicht sinnvoll ist", erklärte er.
Keine Baugenehmigung braucht es künftig für Wohnungsumbauten im Bestand. Als Beispiel nannte Herrmann die Aufteilung einer Fünf-Zimmer-Wohnung in zwei Zwei-Zimmer-Wohnungen. Verfahrensfrei soll auch die Errichtung kleiner Geräteschuppen bis 20 Quadratmeter außerhalb geschlossener Ortschaften werden. An die europäischen Mindeststandards angepasst wird der Schwellenwert zur verpflichtenden Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei Beschneiungsanlagen, Skipisten und Seilbahnen sowie der Inanspruchnahme von Biotopen. Hier soll die Pflicht erst ab einer Flächeninanspruchnahme von 20 Hektar greifen, nicht wie bisher schon ab einem Hektar. Ersatzlos gestrichen wird die bayerische "Baumaschinenverordnung". In ihr sind Grenzwerte für den Feinstaubausstoß von Baumaschinen geregelt. Nach Auskunft Herrmanns halten moderne Geräte die Vorgaben problemlos ein, weshalb die Verordnung in der Praxis keine Bedeutung mehr habe.
15 Prozent Vorschriften gestrichen
Abschließend zog Herrmann eine positive Bilanz der bisherigen Bemühungen zum Abbau der Regelungsflut in Bayern. So sei es gelungen, von Mitte bis Ende 2024 15 Prozent der Verwaltungsvorschriften zu streichen. Als Mindestziel vorgegeben waren nur zehn Prozent. Zudem berichtete Herrmann, dass in Bayern seit 2002 die Zahl der Gesetze von 321 auf 242 und die der Rechtsverordnungen von 1209 auf 503 reduziert worden sei. "Wir gehen diesen Weg mit der konsequenten Paragrafenbremse und der Selbstbeschränkung bei der Rechtsetzung weiter", kündigte Herrmann an.













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