Überwiegend Lob für das neue bayerische Denkmalschutzgesetz gab es bei einer Expertenanhörung im Kulturausschuss des Landtags. Mit der Novelle soll Denkmal- und Klimaschutz in Einklang gebracht werden. Außerdem soll die "Schatzsuche" auf freier Flur strenger geregelt und der Einsatz von Metallsonden weitgehend verboten werden. Im Detail sahen die Fachleute aber noch Ansätze für Verbesserungen an den Vorgaben. Nur einer der Vortragenden hielt den Gesetzentwurf für nicht ausreichend und in Teilen gar im Sinne des Denkmalschutzes kontraproduktiv.
Unterschiedliche Ansätze brachten die Experten beim Thema Sondenverbot ein. So erklärte der Landesarchäologe im Rheinland, Erich Claßen, aus seiner Sicht sei ein Verbot "nicht sinnvoll". Er bezweifle, ob sich Sondengänger davon abhalten ließen. Besser wäre eine "vernünftige Zusammenarbeit" im Zuge einer Erlaubnispflicht. Der Erdinger Archäologe Harald Krause forderte die Ausweitung der Einschränkung für Sondengänger auf alle Wald- und Dauergrünlandflächen. Besonders dort komme es immer wieder zu "Raubgrabungen", weniger auf den kartierten Flächen bekannter Bodendenkmäler, auf die das Gesetz abziele.
Umstritten waren die Regelungen zum Klimaschutz. Dass auch an oder in der Nähe von Baudenkmälern Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien installiert werden könnten, wurde bis auf eine Ausnahme von allen Experten zugestanden. Es bereite ihm aber "Bauchschmerzen", wenn – wie im Gesetz intendiert – der Klimaschutz dem Denkmalschutz übergeordnet werde, sagte der Gelsenkirchner Professor Dimitrij Davydov. Der Münchner Professor für Denkmalpflege, Andreas Hild, warnte davor, denkmalgeschützte Gebäude grundsätzlich zur Nutzung für Photovoltaik freizugeben. Es müsse dabei bleiben, dass die Eignung für jedes Gebäude einzeln von Fachgremien festgestellt werde. Bei der Zulassung von Windrädern in der Nähe von Denkmälern forderten mehrere Experten präzisere Vorgaben.
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