Deutschland und die Welt
14.12.2018 - 08:54 Uhr

Neueste Entscheidungen des Presserats

Der Presserat hat auf seinen Dezember-Sitzungen drei Zeitungen für Verstöße gegen den Opferschutz und die Sorgfaltspflicht sowie wegen Schleichwerbung gerügt.

Der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserats tagte in Berlin. Die Ergebnisse der dreitägigen Sitzungen: 3 öffentliche Rügen, 18 Missbilligungen und 28 Hinweise. Das Gremium bewertete 9 Beschwerden als begründet, verzichtete jedoch auf eine Maßnahme. 73 Beschwerden wurden als unbegründet erachtet.

  • Rüge wegen Galerie mit Opfer-Bildern

"Bild.de" wurde gerügt für die Veröffentlichung einer Bildergalerie von Opfern des Brückeneinsturzes von Genua. Die Redaktion hatte im August unter der Überschrift "Sie fuhren in die Ferien und stürzten in den Tod " über einige Opfer berichtet und deren Fotos aus sozialen Medien veröffentlicht. Der Beschwerdeausschuss sieht darin einen Verstoß gegen den in Richtlinie 8.2. festgelegten Opferschutz. Demnach ist die Identität von Opfern besonders zu schützen und für das Verständnis des Geschehens in der Regel unerheblich. Nur wenn Angehörige ihr Einverständnis gegeben haben beziehungsweise das Opfer eine Person des öffentlichen Lebens ist, dürfen der Name und ein Foto veröffentlicht werden.

  • Interview war Schleichwerbung

Wegen der Verletzung des Grundsatzes der klaren Trennung von Redaktion und Werbung gemäß Ziffer 7 wurde "Forum - Das Wochenmagazin" gerügt. Es hatte in der Print- und Online-Ausgabe unter der Überschrift "Doppelt so ergiebig wie klassische Emulsionen" ein Interview mit Vertretern eines Unternehmens für Hautpflegeprodukte veröffentlicht. Der Beitrag lasse jegliche journalistische Distanz zum Unternehmen und seinen Produkten vermissen, so urteilte der Presserat. Die Interviewfragen dienten den Befragten vielmehr zur werblichen Anpreisung ihrer Produkte. Die Berichterstattung sei damit nicht mehr von einem öffentlichen Interesse gedeckt und überschreite deutlich die Grenze zur Schleichwerbung gemäß Richtlinie 7.2 des Pressekodex.

  • Der Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen

Die "Deutsche Jagdzeitung" wurde für einen Bericht unter der Überschrift "Alles aus!" aufgrund eines Verstoßes gegen die Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Pressekodex gerügt. In dem Artikel erhebt der ehemalige Chef einer namentlich genannten Munitionsfirma Vorwürfe gegen den jetzigen Firmenbesitzer. Unter anderem wird der ehemalige Unternehmenschef damit zitiert, er sei aus der Firma gedrängt worden, beispielsweise durch Anzeigen bei der Polizei und Leuchtattacken auf sein Wohnhaus. Die Redaktion hatte dem Beschuldigten keine Gelegenheit gegeben, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Darin sah der Beschwerdeausschuss des Presserats einen erheblichen Mangel an journalistischer Sorgfalt, insbesondere auch, da sich die Vorwürfe gegen den neuen Firmenchef geschäftsschädigend auswirken können.

 
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