Der Prozess wegen des Vorwurfs des Betrugs mit aus China importierten Corona-Schutzmasken gegen zwei Männer aus dem Raum Neumarkt in der Oberpfalz kann nun wohl doch starten. Das Oberlandesgericht Nürnberg ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zu, wie das Gericht am Montag mitteilte. Zuvor hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth die Eröffnung eines Prozesses mit der Begründung abgelehnt, eine Verurteilung der beiden Männer sei aufgrund der Ermittlungsergebnisse nicht hinreichend wahrscheinlich. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen Rechtsmittel eingelegt und war damit erfolgreich.
Den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zufolge sollen die Männer aus dem Raum Neumarkt dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) während der ersten Corona-Welle im April 2020 rund 2,5 Millionen Masken verkauft haben, von denen knapp die Hälfte nicht dem vereinbarten Qualitätsstandard entsprach. Das sollen die Männer zumindest billigend in Kauf genommen haben. Die Masken seien für die Verteilung an Katastrophenschutzeinrichtungen und Kliniken bestimmt gewesen. Einer der beiden Angeklagten war ein Kommunalpolitiker der Freien Wähler, er hatte im Vorfeld auch Parteichef Hubert Aiwanger um Unterstützung für seine Geschäfte gebeten.
Aus Sicht des Landgerichtes hatten die Indizien für strafbares Handeln in dem Zusammenhang nicht für einen Betrugsverdacht ausgereicht. Der Strafsenat des Oberlandesgerichts sah hingegen durchaus ausreichend Indizien, sodass das Verfahren nun am Landgericht Nürnberg-Fürth eröffnet werden kann.
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