Oberpfalz
21.05.2021 - 17:42 Uhr

Gastronomie: Kontaktdaten müssen immer angegeben werden

In der Oberpfalz hat es zuletzt Verwirrung um die Angabe der Kontaktdaten in der Gastronomie gegeben. Auf Anfrage stellt das Gesundheitsministerium klar, dass Wirte immer die Daten ihrer Gäste erfassen müssen.

In Bayerns Biergärten müssen die Gäste weiter ihre Kontaktdaten angeben. Archivbild: Jörg Carstensen/dpa
In Bayerns Biergärten müssen die Gäste weiter ihre Kontaktdaten angeben.

Gäste in Biergärten oder in den Außenbereichen von Restaurants und Cafés müssen in Bayern immer ihre Daten zur Kontaktverfolgung angeben. Das steht so im "Rahmenkonzept Gastronomie" des bayerischen Gesundheitsministeriums, auf das ein Pressesprecher des Ministeriums auf Anfrage verweist. Dass eine Kontaktdatenangabe bei einer Inzidenz von unter 50 entfällt, steht darin nicht. Die Stadt Amberg hatte am Donnerstag für Verwirrung gesorgt, weil sie auf ihren Webseiten angab, dass ein Biergartenbesuch ohne Kontaktdatenerfassung möglich sei. Laut Ministerium könne die Datenangabe auch elektronisch erfolgen. Der Wirt sei für die Dokumentation verantwortlich.

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Weiden in der Oberpfalz21.05.2021
 
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