Gäste in Biergärten oder in den Außenbereichen von Restaurants und Cafés müssen in Bayern immer ihre Daten zur Kontaktverfolgung angeben. Das steht so im "Rahmenkonzept Gastronomie" des bayerischen Gesundheitsministeriums, auf das ein Pressesprecher des Ministeriums auf Anfrage verweist. Dass eine Kontaktdatenangabe bei einer Inzidenz von unter 50 entfällt, steht darin nicht. Die Stadt Amberg hatte am Donnerstag für Verwirrung gesorgt, weil sie auf ihren Webseiten angab, dass ein Biergartenbesuch ohne Kontaktdatenerfassung möglich sei. Laut Ministerium könne die Datenangabe auch elektronisch erfolgen. Der Wirt sei für die Dokumentation verantwortlich.
Oberpfalz
21.05.2021 - 17:42 Uhr
Gastronomie: Kontaktdaten müssen immer angegeben werden
von Julian Trager
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