Pünktlich zum ersten Dezember ist in der Oberpfalz der erste Schnee gefallen. Das hatte auch Folgen für den Straßenverkehr. Die Polizei Oberpfalz spricht von einem "leicht erhöhten Verkehrsunfallaufkommen". Sprecher Florian Beck berichtet für die Zeit von Mitternacht bis 8 Uhr von 36 Verkehrsunfällen. Dabei geht die Polizei bei zehn Unfällen davon aus, dass die Glätte Schuld ist.
"Das gesamte Unfallaufkommen kann derzeit als leicht über dem Durchschnitt liegend bezeichnet werden und stieg erst mit dem einsetzenden Berufsverkehr an", heißt es in der Mitteilung weiter. Bei drei der zehn Glätteunfälle wurden im Landkreis Neustadt/WN, im Landkreis Neumarkt und im Landkreis Amberg-Sulzbach Personen verletzt.
Im Landkreis Neumarkt war dabei ein Schulbus in einen Unfall verwickelt: Dort kam es auf der ST 2251 bei Seubersdorf gegen 7.25 Uhr zu einem Unfall zwischen einem mit über 20 Kindern besetzten Schulbus sowie einem Auto. Den Kindern bzw. Businsassen ist laut Polizei nichts passiert. Die Autofahrerin erlitt leichte Verletzungen.
Auf der A3 war zwischen Neubtraubling und Regensburg-Ost in Fahrtrichtung Nürnberg gegen 6.45 Uhr ein Lkw in die Leitplanke geraten. Diese wurde auf einer Länge von 800 Metern beschädigt. Es gab kurzzeitig Verkehrsbehinderungen.
Tipps und Hinweise der Polizei
Aufgrund des verstärkt einsetzenden Winters gibt die Polizei folgende Tipps und Hinweise:
- Rüsten Sie Ihr Fahrzeug mit Winterreifen aus, wenn Sie auch bei winterlichen Straßenverhältnissen auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind.
- Denken Sie auch an Eiskratzer und Besen zum Schnee abfegen.
- Säubern Sie alle Scheiben von Eis und Schnee, dies gilt auch für Beleuchtung und Kennzeichen. Zudem müssen auch Schnee und Eis vom Dach entfernt werden, damit diese nicht auf andere Verkehrsteilnehmer herunterfallen oder deren Sicht beeinträchtigen.
- Überprüfen Sie die Fahrzeugbatterie, damit sie auch bei winterlichen Temperaturen ihren Dienst verrichtet.
- Füllen Sie Scheibenwaschwasser auch mit ausreichendem Frostschutz auf
- Durch helle und farblich auffällige Kleidung können Radfahrer und Fußgänger selbst einen Beitrag zu Ihrer Sicherheit leisten. Reflektierende Materialien oder Accessoires, beispielsweise an Jacken oder Taschen, erhöhen die Sichtbarkeit auch schon aus größerer Entfernung deutlich.
- Für sämtliche Fahrzeuge gilt: Licht an!
- Für Grundstückseigentümer: Denken Sie an Ihre Verkehrssicherungspflicht! Vergessen Sie nicht die ggf. geltende Räum- und Streupflicht.
- Trotz Winterreifen ist jeder Fahrzeugführer verpflichtet seine Fahrgeschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs-, Witterungs- und Sichtverhältnissen anzupassen.
- Bei Schnee- und Eisglätte verlängert sich der Bremsweg um ein Vielfaches.





















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