Wegen eines nicht bezahlten Strafzettels ins Gefängnis zu gehen, mag für manche zu hart klingen. Doch Schuld und Sühne gilt auch bei Lappalien wie einem Strafzettel fürs Falschparken. Es ist ja nicht so, als hätten die Betroffenen zum Begleichen nicht genug Zeit oder keine Hilfe in Form von Schuldnerberatungsstelle und Ratenzahlungen.
Jedoch kann der eigene Stolz hierbei ein harter Gegner sein. Schuldnerberater berichten von Fällen, in denen Betroffene ihre Bußgelder nicht begleichen können oder wollen. Als Konsequenz können die Schuldner sogar mehrere Tage in Erzwingungshaft verbringen und sich indes überlegen, ob ihr Verhalten nicht auf ihre eigene Uneinsichtigkeit zurückzuführen ist. Muss es soweit kommen?
Stolz kann in vielen Lebenssituationen das eigene Vorankommen ausbremsen. Stolz ist für viele auch der Stolperstein in eine tiefe Grube der Verschuldung. Wenn es um versäumte, im Vorfeld vermeidbare Bußgeldbescheide geht, sollte jedoch die Grenze gezogen werden. Durch frühzeitiges Handeln und das Aufsuchen einer Schuldnerberatungsstelle bleiben unnötige Kosten, Kopfschmerzen und Konsequenzen erspart.
Es ist keine Schande, in manchen Lebenslagen um Hilfe zu bitten und auch anzunehmen. Nicht bezahlbare Bußgeldbescheide, Mahnungen, Inkassoaufträge, Zwangsvollstreckungen, Ratenzahlungen und angedrohte Haftbefehle bilden dabei sicherlich keine Ausnahme - ganz im Gegenteil. Und wenn man sich nach so vielen versäumten Möglichkeiten immer noch querstellt und partout nicht zahlen möchte, dann ist eine Erzwingungshaft durchaus angemessen.
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