Mit der neuen Förderrichtlinie "Bayerisch-Tschechischer Grenzraum" können zukunftsweisende Projekte – mit grenzüberschreitendem Charakter und fachübergreifendem Ansatz – im ländlichen Raum in Niederbayern, der Oberpfalz oder Oberfranken gefördert werden. Die Richtlinie betrifft "zukunftsweisende Projekte im ländlichen Raum", der Freistaat setze damit ein deutliches Signal zur Weiterführung der Unterstützung in der Region, wie das Heimatministerium am Montag mitteilt. Pro Projektjahr gibt es maximal 100 000 Euro Förderung – und das bis zu vier Jahre lang.
Neu ist, dass Projekte mit bis zu drei Förderphasen für das gleiche Anliegen unterstützt werden können. Einen Förderantrag stellen können Gebietskörperschaften, Vereine, gemeinnützige Stiftungen sowie andere Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Rechts, wenn mindestens ein Mitglied oder ein Gesellschafter eine kommunale Gebietskörperschaft ist.
"Die Grenzregion Bayern-Tschechien ist ein besonderer Kultur- und Naturraum im Herzen Europas. Unser Ziel ist eine noch stärkere Vernetzung sowie die Vertiefung der freundschaftlichen Verbundenheit der Nachbarregionen", zitiert die Mitteilung den Heimatminister Albert Füracker anlässlich der Vorstellung der neuen Richtlinie.
Die Richtlinie ist die Weiterführung der Förderung des Heimatministeriums im Nachgang des Entwicklungsgutachtens aus 2015 für den bayerisch-tschechischen Grenzraum. Seit 2016 fördert das Ministerium grenzüberschreitende und fachübergreifende Projekte regionaler Akteure: Von über 30 Projekten wurden bislang 24 Projekte abgeschlossen.













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