Im Jahr 2004 ereignete sich im Landkreis Neustadt/WN eine grausame Tat. Nachdem im August des Jahres ein Streit um einen Ehebruch eskaliert war, beschloss ein damals 55-Jähriger, seine 39-jährige Frau zu ermorden. Er lockte sie in den Wintergarten, folterte sie über drei Stunden lang und fügte ihr 25 Messerstiche zu, an deren Folgen die Frau starb.
Der Fall katapultierte den kleinen Ort nahe der tschechischen Grenze in die Schlagzeilen. Zahlreiche Medien berichteten über den Fall und veröffentlichten sensible Details zu dem Mord – unter anderem die Klarnamen und Fotos von Täter und Opfer, aber auch Bilder, auf denen zu sehen ist, wie die Polizei den Leichensack aus dem Haus abtransportiert. Informationen, die heute eher unwahrscheinlich in der Zeitung veröffentlicht werden würden.
Welche Informationen – und in welchem Umfang – die Polizei an die Öffentlichkeit gibt, das entscheidet in der Oberpfalz mitunter Polizeihauptkommissar Florian Beck. Er ist seit 2018 Pressesprecher der Polizeipräsidiums Oberpfalz.
Es geschieht immer wieder, dass Medien Personen im Zusammenhang mit Straftaten bewusst kenntlich machen. Einen Druck, personenbezogene Daten herausgeben zu müssen, verspüre Florian Beck aber nicht. „Die Medien in der Oberpfalz gehen sehr verantwortungsvoll mit ihrer Aufgabe um“, sagt Beck im Gespräch für den Podcast „Tödliche Oberpfalz“.
Zudem gebe es Regelungen, die die Herausgabe von persönlichen Daten festlegen. „Wir dürfen ohne besonderen rechtlichen Grund keine Personen identifizierbar machen“, sagt Beck. Nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache dürften Fahndungsfotos oder Fotos und Angaben zu Vermissten veröffentlicht werden. Zwar habe die Presse ein Auskunftsrecht gegenüber Behörden, aus ermittlungstechnischen Gründen können bestimmte Informationen aber auch zurückgehalten werden.
Veröffentlicht die Polizei frühzeitig mögliches Täterwissen, also Informationen, die nur der Täter wissen kann, wie beispielsweise die Tatwaffe, könnte das die Ermittlungen behindern. Täter könnten erfahren, in welche Richtungen die Polizei ermittelt oder Beweise vernichten. Bei Zeugen können sich Informationen aus der Presse mit den Erinnerungen vermischen und zu verfälschten Aussagen führen.
Dennoch versuche die Polizei, zeitnah zu berichten – vor allem, wenn es um Gefahrensituationen geht. Die Informationen müssten sorgfältig ausgewählt werden. "Der Anspruch an die Polizei ist, dass es gesicherte Informationen sind", sagt Beck. Nur so könne verhindert werden, dass die Bevölkerung durch Spekulationen oder Mutmaßungen verunsichert wird.
So informiert die Polizei Oberpfalz:
- Pressemitteilungen
- Homepage der Bayerischen Polizei (www.polizei.bayern.de)
- Social Media (Twitter: @polizeiopf, Instagram: @polizeiopf, Facebook: facebook.com/polizeioberpfalz)
- Infostände auf Messen und in Einkaufszentren
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