Oberpfalz
06.12.2024 - 09:22 Uhr
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Umtauschpflicht alter Führerscheine ab Jahrgang 1971: Was Autofahrer wissen müssen

Bis zum 19. Januar 2025 müssen rosa und graue Papierführerscheine in eine Scheckkarte umgetauscht sein – die Frist betrifft alle, die ab 1971 geboren wurden. Hier sind die Details zum Umtausch und was man beachten sollte.

Zum 19. Januar 2025 endet die Umtauschfrist für Führerscheine der Jahrgänge 1971 oder später. Ein Umtausch ist an den örtlichen Führerscheinstellen möglich. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird dazu geraten online einen Termin zu vereinbaren. Symbolbild: Norbert Försterling/dpa
Zum 19. Januar 2025 endet die Umtauschfrist für Führerscheine der Jahrgänge 1971 oder später. Ein Umtausch ist an den örtlichen Führerscheinstellen möglich. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird dazu geraten online einen Termin zu vereinbaren.

Wer 1971 oder später geboren ist, sollte sich den 19. Januar 2025 im Kalender anstreichen. Dann endet die Umtauschfrist für die alten rosa und grauen Papierführerscheine. Betroffene sollten rechtzeitig einen Termin bei den zuständigen Führerscheinstellen vereinbaren, da ansonsten mit langen Wartezeiten zu rechnen ist, heißt es aus der Führerscheinstelle der Stadt Amberg. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Welche Dokumente muss man zur Führerscheinstelle mitbringen?

Neben dem alten Führerschein sollten Bürger ihren Personalausweis oder Reisepass und ein biometrisches Passbild mitbringen. Falls der alte Papierführerschein in einer anderen Behörde beantragt wurde als der neue, sollte man außerdem eine Karteikartenabschrift der entsprechenden Fahrerlaubnisbehörde dabei haben. Bei Personen, die keine Karteikartenabschrift mehr zu Hause haben, fordert die örtliche Führerscheinstelle diese an. Dadurch kann es beim Umtausch zu Verzögerungen kommen.

Wie läuft der Umtausch ab?

Nach Aufnahme der Personendaten wird der alte Führerschein mit einem Stempel entwertet, behält aber noch für drei Monate seine Gültigkeit. In drei bis sechs Wochen erhält man per Post die neue Scheckkarte von der Bundesdruckerei in Berlin. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit den Umtausch online zu beantragen. Hier müssen Bürger den neuen Führerschein dann bei der örtlichen Behörde abholen, da der alte entwertet werden muss. Den Altführerschein darf man trotzdem weiterhin behalten. Neue Führerscheine sind ab dann 15 Jahre gültig, wobei anders als bei den alten Papierführerscheinen nicht mehr das Geburtsdatum, sondern das Ausstellungsdatum gilt.

Muss man etwas für den Umtausch bezahlen?

Derzeit beträgt die Gebühr für den Umtausch zwischen 26 bis 32 Euro. Zum 1. Januar 2025 wird die Gebühr zumindest im Kreis Neustadt/WN angehoben. Das teilte ein Pressesprecher des Landratsamts mit.

Wieso muss man seinen Führerschein umtauschen?

Da EU-weit auf einheitliche Kartenführerscheine umgestellt wurde, mussten Bürger nach und nach ihre alten Führerscheine umtauschen. Das hat zur Folge, dass andere Länder in den meisten Fällen keine Papierführerscheine mehr akzeptieren. Wer außerhalb der EU Auto fahren möchte, muss einen Internationalen Führerschein beantragen. Das ist jedoch nur mit einem Kartenführerschein möglich. Hinzu kommt, dass die Fotos auf dem alten Dokument nicht mehr aktuell sind.

Kann man seinen Führerschein schon umtauschen, obwohl man noch gar nicht muss?

Personen, die noch nicht in naher Zukunft vom Führerscheintausch betroffen sind, können diesen grundsätzlich auch jetzt schon umtauschen. Die Führerscheinstelle der Stadt Amberg weist aber daraufhin, dass dadurch die noch laufende Frist hergeschenkt werde.

Was passiert, wenn man den Ablauf der Frist verpasst?

Wer innerhalb Deutschlands von der Polizei kontrolliert wird und nach Ablauf der Frist einen veralteten Führerschein hat, zahlt ein Bußgeld von 15 Euro. Laut Landratsamt Neustadt an der Waldnaab steigt der Betrag im Ausland auf bis zu 1000 Euro oder kann gegebenenfalls zu einer Strafanzeige führen.

Service:

Kontaktdaten der Führerscheinstellen

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