Wegen des Todes eines Patienten aufgrund einer Behandlung muss sich ein 44 Jahre alter Zahnarzt vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hatte der Mediziner seinem Patienten vor der Zahnbehandlung eine zu hohe Dosis eines Beruhigungsmittels verabreicht, sodass es zu einem Atemstillstand kam. Ein spezialisierter Anästhesist war nicht an der Behandlung beteiligt. Dem Zahnarzt wird in dem Verfahren fahrlässige Tötung vorgeworfen.
Zu Beginn des Prozesses machte der beschuldigte Mediziner klar, wie sehr ihn der Fall mitnimmt. Nach seinen Ausführungen hatte er ein freundschaftliches Verhältnis zu dem Patienten. Die Folgen belasteten ihn bis heute psychisch. „Das ist das Schlimmste, was passieren kann“, sagte er dazu, dass ein Patient aufgrund der Behandlung in der Praxis ums Leben kommt. Der Angeklagte betonte, dass er eine Fortbildung zu Nutzung von Beruhigungsmitteln in der Praxis absolviert habe. Er dürfe solche Medikamente einsetzen.
Patient starb nach Behandlung in Uniklinik
Der Mediziner hatte den Patienten im Jahr 2023 wegen eines medizinischen Notfalls in seiner Praxis behandelt. Nach der Behandlung kam es zu dem Atemstillstand, der Patient wurde zur Notfallversorgung in die Augsburger Universitätsklinik gebracht. Dort starb er am nächsten Tag.
Nach dem Tod des Patienten hatte der Zahnarzt einen Strafbefehl erhalten. Dagegen hatte er aber Einspruch eingelegt, sodass der Fall nun öffentlich verhandelt wird. Der Strafbefehl habe seine Existenz als Zahnarzt gefährdet, sagte der Angeklagte. Ein Urteil in dem Verfahren ist für Ende April geplant.
© dpa-infocom, dpa:260420-930-966967/2













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