Pegnitz
15.08.2025 - 10:42 Uhr

Vorgetäuschter Notruf in Pegnitz: Polizei ermittelt gegen Jugendliche

Ein Angriff mit einem Messer, ein Verletzter – und der Täter ist noch unterwegs: Dieser Notruf erreichte am frühen Donnerstagmorgen die Polizei in Pegnitz. Doch schnell stellte sich heraus: Dieser "Notfall" war nur vorgetäuscht.

Die Polizei ermittelt wegen eines vorgetäuschten Notrufs in Pegnitz. Symbolbild: petra.hartl@oberpfalzmedien.de
Die Polizei ermittelt wegen eines vorgetäuschten Notrufs in Pegnitz.

Ein Angriff mit einem Messer – und der Täter ist noch aktiv: Dieser Notruf erreichte am frühen Donnerstagmorgen die Polizei in Pegnitz. Doch schnell stellte sich heraus: Den "Notfall" gab es gar nicht, er war nur vorgetäuscht. "Ein Anrufer schilderte, dass es aktuell zu einem Messerangriff komme und der vermeintliche Täter weiterhin mit dem Messer unterwegs sei": So schildert es die Pegnitzer Polizei – und fügt gleich hinzu: "Tatsächlich handelte es sich aber um einen Streich."

Gegen 4 Uhr hatte ein Jugendlicher in der Einsatzzentrale angerufen und dort von einer Person berichtet, die mit einem Messer umherlaufen und ihn, den Anrufer, verletzt habe. "Weitere Angaben machte er nicht und beendete das Gespräch", heißt es im Polizeibericht.

Die Ermittler konnten den Besitzer der verwendeten Mobilfunknummer schnell ausfindig machen und sprachen ihn auf den Vorfall an. "Dabei stellte sich heraus, dass keine Gefahr bestand", teilt die Polizei mit. Die Geschichte hat jetzt ein Nachspiel: Die Polizei Pegnitz ermittelt gegen zwei 17 und 15 Jahre alte Jugendliche aus dem südlichen Landkreis Bayreuth – unter anderem wegen Missbrauchs von Notrufen. Dazu stellen die Beamten auch ausdrücklich klar: "Solche Scherzanrufe blockieren nicht nur Leitungen für echte Notfälle", sondern erfüllten auch den entsprechenden Straftatbestand nach dem Strafgesetzbuch.

Info:

Missbrauch von Notrufen

  • § 145 Strafgesetzbuch (StGB) gilt dem "Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln"
  • Darin heißt es unter anderem: Wer absichtlich oder wissentlich Notrufe oder Notzeichen missbraucht,
  • oder vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei,
  • wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
  • Ein solcher Missbrauch liegt schon dann vor, wenn man eine Notrufnummer einfach so, also ohne Grund, wählt.
  • Dabei kommt es nicht darauf an, ob man gegenüber dem Beamten in der Notrufzentrale irgendwelche Angaben macht oder nicht.
  • Das grundlose Anrufen steht unter Strafe, damit die Notrufleitungen für wirklich wichtige Anrufe frei bleiben und nicht "aus Spaß" blockiert werden.
  • Strafbar macht man sich nur, wenn man bewusst die Notrufnummer anruft.
  • Passiert dies aus Versehen, weil man sich zum Beispiel vertippt hat, ist dies nicht strafbar.

Quelle: Strafgesetzbuch/Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes

 
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