Die spektakuläre Sprengung von zwei Geldautomaten in einem Pentlinger Verbrauchermarkt im Juli 2016 sorgte für Schlagzeilen. Doch nur einer des Trios konnte gefasst werden und wurde im Frühjahr 2017 rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Seine Komplizen konnten zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausreichend identifiziert werden.
Der Verurteilte machte in Bezug auf ihre Person während der gesamten Ermittlungen und des Prozesses keine Angaben. Inzwischen steht ihre Identität fest. Ab diesem Montag müssen sich die beiden Polen (39, 36) vor der 5. Strafkammer des Landgerichts Regensburg verantworten. Für den Prozess sind sechs Verhandlungstage angesetzt.
Am 1. Juli 2016 gegen 1.30 Uhr tauchte das Trio am Tatort auf. Einer von ihnen besprühte die Überwachungskameras mit schwarzer Farbe. Anschließend leiteten sie ein Gasgemisch in zwei Geldautomaten der Sparkasse Regensburg, die im Vorraum des Verbrauchermarktes standen, und zündeten es an. Die Automaten zerbarsten. Dem Trio fielen 196 000 Euro Bargeld in die Hände. Es entstand ein Schaden in Höhe von 480 000 Euro. Die Täter konnten unerkannt entkommen.
Ein Vierteljahr vorher war das Trio im Raum Zeitz unterwegs. Dort sprengten sie bei gleicher Vorgehensweise einen Geldautomaten in Kretzschau. Ihre Beute betrug damals 56 845 Euro Bargeld, der Schaden belief sich auf rund 102 000 Euro.
Die beiden nunmehrigen Angeklagten haben nach der Tat in Pentling weitere Straftaten begangen und sitzen deshalb in Justizvollzugsanstalten in Stuttgart und Freiburg im Breisgau in Untersuchungshaft.













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