Update 18.03.2026 - 15:31 Uhr

Polen: Russischer Wissenschaftler darf ausgeliefert werden

Ein russischer Archäologe soll auf der Krim eine Kulturstätte beschädigt haben. Nun entscheidet ein polnisches Gericht: Die Auslieferung an die Ukraine ist zulässig.

In der Nähe von Kertsch soll der russische Wissenschaftler Ausgrabungen vorgenommen haben. (Archivbild) Bild: Ulf Mauder/dpa
In der Nähe von Kertsch soll der russische Wissenschaftler Ausgrabungen vorgenommen haben. (Archivbild)

Ein in Polen inhaftierter russischer Archäologe, der von der Ukraine wegen mutmaßlicher Ausgrabungen auf der von Russland annektierten Schwarzmeer-Halbinsel Krim gesucht wird, darf ausgeliefert werden. Die Überstellung des Wissenschaftlers an die ukrainischen Behörden zur Eröffnung eines Strafverfahrens sei rechtlich zulässig, entschied das Warschauer Bezirksgericht laut Mitteilung. 

„Wir werden gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen und warten auf die Zustellung der schriftlichen Begründung“, sagte der Verteidiger des Archäologen der polnischen Nachrichtenagentur PAP. 

Moskau kritisierte die Entscheidung. Es handele sich um ein politisches Verfahren ohne rechtliche Grundlage, sagte die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, der staatlichen russischen Nachrichtenagentur Tass zufolge. Russland werde sich um eine schnellstmögliche Rückkehr des Archäologen bemühen, führte sie aus und verwies darauf, dass die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist.

Der polnische Inlandsgeheimdienst ABW hatte den Mann am 4. Dezember festgenommen, als er auf der Durchreise in Polen war. Moskau hatte die Festnahme seinerzeit als Willkür kritisiert.

Archäologe soll auf der Krim Kulturstätte zerstört haben

Die im Schwarzen Meer gelegene ukrainische Halbinsel Krim wurde 2014 von Russland annektiert. Dem Archäologen wird vorgeworfen, dort in Kertsch Ausgrabungen vorgenommen zu haben. Von der Stadt führt auch die nach der Annexion von Russland erbaute Krim-Brücke zum russischen Festland.

Die ukrainische Staatsanwaltschaft verdächtigt ihn der vorsätzlichen, rechtswidrigen, teilweisen Zerstörung einer Kulturstätte. Der Schaden wird auf rund vier Millionen Euro geschätzt. Außerdem wird ihm vorgeworfen, Ausgrabungen ohne Genehmigung durchgeführt zu haben. In dem Fall geht es um die Stätte Myrmekion, eine antike griechische Kolonie, die im 6. Jahrhundert vor Christus gegründet wurde.

© dpa-infocom, dpa:260318-930-833128/2

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