Am Donnerstag durchsuchten Ermittler insgesamt 14 Wohnungen in der Oberpfalz im Zuständigkeitsbereich der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg. Mehrere Personen stehen im dringenden Verdacht, Kinderpornografie besessen oder verbreitet zu haben.
Bei dem Ermittlungsverfahren stehen 14 männliche Personen im Alter zwischen 15 und 63 Jahren im Verdacht, belastendes Material von Kindesmissbräuchen (sog. Kinderpornografie) besessen oder verbreitet zu haben. Laut Pressemitteilung wurden außerdem zwei strafunmündige Kinder bekannt, die ebenfalls derartiges Material besessen haben sollen. Die Durchsuchungen fanden in Regensburg und Neumarkt i.d.OPf. sowie den Landkreisen Regensburg, Neumarkt i.d.OPf. und Cham statt.
Hinweise von ausländischen Organisationen
Laut Polizei handelt es sich um mehrere einzelne Ermittlungsverfahren. Bei einem Teil der Verfahren erhielten deutsche Ermittlungsbehörden Hinweise von ausländischen Organisationen. Bei einem weiteren Teil der Verfahren lagen den Beamten Erkenntnisse aus anderen Ermittlungsverfahren zugrunde.
Zwei Kinder und drei Jugendliche involviert
„Mit solchen Durchsuchungsaktionen wollen wir einerseits Kindesmissbrauch und die Verbreitung von dabei hergestelltem Material bekämpfen und andererseits auch die Öffentlichkeit gezielt auf dieses Thema aufmerksam machen. Die Verbreitung solcher Fotos und Videos stellt eine schwerwiegende Straftat dar und beschäftigt uns ganz erheblich. Gerade Eltern sollen sich dieser Thematik bewusst werden und mit ihren Kindern darüber sprechen, denn wir stellen fest, dass vor allem junge Menschen als Tatverdächtige registriert werden. Wir müssen uns vor Augen führen, dass jedes einzelne versandte Bild missbrauchte Kinder erneut zum Opfer macht“, sagt der Leiter der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg, Leitender Kriminaldirektor Harald Wiesenberger. Außerdem wurden zwei strafunmündige Kinder bekannt, die ebenfalls derartiges Material besessen haben sollen.
Der Hauptteil dieser Verfahren bezieht sich auf Teilnehmer in Chatgruppen verschiedener Messenger-Dienste. Die Einsatzkräfte stellten insbesondere die Smartphones der Tatverdächtigen als Beweismittel sicher.
Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr
Laut dem Pressesprecher des Polizeipräsidiums Oberpfalz, Florian Beck, ist das Verbreiten und der Besitz von kinderpornografischen Schriften ein folgenschweres Fehlverhalten auch von jungen Menschen, "die nicht wissen, was sie tun". Mittlerweile wird dies als Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr eingestuft. Der vorsätzliche Besitz eines solchen Bildes als Chatgruppenmitglied reicht dabei aus, um den Tatbestand gemäß §184b StGB zu erfüllen. Somit ist die Einstellung von Verfahren wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflagen künftig ausgeschlossen.
Dein Smartphone - Deine Entscheidung
Kindern werden heutzutage immer früher Smartphones zur Verfügung gestellt - selbst unter 10-Jährige sind als Nutzerinnen und Nutzer keine Seltenheit mehr. Dabei werden auch die bekannten Messenger-Dienste als „Klassen-Chats“ genutzt. Auf diesem Weg finden belastende Inhalte problemlos und ungefiltert den Weg zu Kindern und Jugendlichen. Oft werden diese ohne Gedanken zu den Folgen weiterversendet.
Das Polizei-Projekt „Dein Smartphone - Deine Entscheidung“ hat das Ziel, Schülerinnen und Schüler über die strafrechtlichen Aspekte zu informieren und die daraus resultierenden möglichen Folgen zu erläutern.
Nicht nur die Kinder und Jugendlichen werden im Rahmen des Projekts informiert, sondern auch die Eltern. Diese übernehmen einen wichtigen Erziehungsauftrag bei der Entwicklung der Medienkompetenz ihrer Kinder.



















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