Vor exakt vier Jahren erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Betrugs und Untreue gegen einen 49-jährigen Geschäftsmann und einen heute 66 Jahre alten Kfz-Mechaniker aus dem östlichen Landkreis Regensburg. Da immer wieder neue Vorwürfe gegen den 49-jährigen auftauchten wurde die Akte beim Schöffengericht "auf Eis" gelegt.Nunmehr wurde das Verfahren gegen den 66-jährigen abgetrennt und er musste am Dienstag auf der Arme-Sünder-Bank von Richterin Andrea Costa Platz nehmen. Dem Anklagesatz zu Folge betrieben die beiden Beschuldigten mindestens seit dem Jahr 2014 einen Reparaturbetrieb und Handel für Kraftfahrzeuge. Im Februar 2015 schlossen sie mit dem späteren Geschädigten einen Gesellschaftsvertrag, wonach sich dieser mit einer Einlage von 30 000 Euro als stiller Gesellschafter beteiligt. Im Gegenzug wurde ihm eine Gewinnbeteiligung versprochen, auf die monatlich 1000 Euro Abschlag zu zahlen sind. Entgegen der vertraglichen Vereinbarung hatte er jedoch nicht einen Cent gesehen.
Verteidiger Philipp Janson überließ es seinem Mandanten, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Dieser berichtete, dass der 49-jährige der eigentliche Chef war, der sich um alles kümmerte. Er sei nur der Werkstattmeister gewesen. Sein Partner sei es auch gewesen, der den Geschädigten als Teilhaber brachte. Es war geplant, dass in Nittenau ein Zweitbetrieb aufgebaut wird, in dem auch der Geschädigte, der aus der Branche kam, mitarbeiten könne. Er selbst bewertete den neuen Betrieb als "tolles Potential", da es sich um eine große Werkstatt mit entsprechend großem Grundstück handelte. Doch die Sache "ging in die Hose".
Als der Geschädigte sein Geld zurück verlangte war nichts mehr da. Das war für Mietrückstände und den Ankauf von Werkzeugen längst ausgegeben. Den Gesellschaftsvertrag habe er auf ausdrücklichen Wunsch des Geschädigten mitunterschreiben. Dabei sei er im Grunde genommen nur ein "besserer Handlanger" gewesen, der nun den Kopf hinhalten muss.
Nachdem der als Zeuge geladene Geschädigte nicht erschienen war zogen sich die Prozessbeteiligten zu einem Rechtsgespräch zurück, das bereits nach kurzer Zeit ohne eine Einigung endete. Daraufhin wurde das Verfahren ausgesetzt, bis der Zeuge greifbar ist.
Der Prozess gegen den 49-jährigen soll im Juni beginnen. In dem auf mehrere Verhandlungstage angesetzten Verfahren sind über 40 Zeugen geladen.
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