Der Bezirk ist heute mit 80 Prozent Hauptgesellschafter der "Kulturell-Gemeinnützigen Oberpfalz GmbH" (KGO). 1923 waren neben dem damaligen "Kreis Oberpfalz" auch die Städte Regensburg, Amberg, Weiden, Neumarkt und Schwandorf als Gesellschafter gelistet. Als Mitgesellschafter (sogenannte Kommanditisten) waren unter anderem die damaligen Bezirke Amberg-Vilseck, Eschenbach-Auerbach oder Vohenstrauß dabei.
Einige der heutigen Landkreise waren und sind auch jetzt noch Mitgesellschafter – der Landkreis Neustadt/WN ist zum Beispiel mit einem Prozent an der KGO beteiligt: Das entspricht einer Summe von 2045,16 Euro – einst seien das laut Unterlagen 4000 D-Mark gewesen, informiert ein Sprecher des Neustädter Landratsamtes. Und auch der damalige Bezirk Tirschenreuth-Waldsassen war, Stand 1923, als Kommanditist dabei. Heute hat der Landkreis keine feste Verbindung mehr zur KGO. "Wann und warum der spätere Landkreis Tirschenreuth als Gesellschafter ausgeschieden ist, ist leider nicht mehr nachvollziehbar", heißt es aus dem Tirschenreuther Landratsamt dazu.
Was gefördert wird
Förderungen gibt es trotzdem, Mitgesellschafter hin oder her: Gefördert werden können Projekte und Veranstaltungen aus oder mit Bezug zur Oberpfalz. Voraussetzung ist, dass damit steuerbegünstigte, gemeinnützige Zwecke verwirklicht werden. So erhielt auch der Landkreis Tirschenreuth Fördermittel aus dem Topf der Gesellschaft. Erst im Juni zum Beispiel gab es für die technische Ausstattung der Erweiterung des Jugendmedienzentrums Oberpfalz Nord – T1 einen Zuschuss von 23 000 Euro. Die letzten Förderungen an die Stadt Weiden gab es nach Rathaus-Angaben im vergangenen Jahr mit 2000 Euro (für die Weidener Literaturtage) und 1500 Euro (für die Max-Reger-Tage).
Nicht "zu beanstanden", aber auch nicht typisch
Eine Sprecherin des Innenministeriums erklärt, dass es eigentlich untypisch für kommunal getragene Gesellschaften ist, dass Vertreter verschiedener kommunaler Ebenen zu den Gesellschaftern einer GmbH gehören. Ausgeschlossen oder "zu beanstanden" sei es aber nicht, vor allem, wenn es um Kultur oder den sozialen Bereich geht. So ist zum Beispiel in der Gemeindeordnung verankert, dass jede Gemeinde für das eigene kulturelle Wohl verantwortlich ist. Inhaltlich damit vergleichbar sei aber auch eine Vorschrift in der Bezirksordnung, erklärt die Sprecherin weiter: Auch hier steht geschrieben, dass sich der Bezirk um das kulturelle Wohl, eben für den Bezirk, kümmern soll.
Apropos Bezirksordnung: An die muss sich der Bezirk halten, wenn es um Vermögensanlagen geht: Hier ist auch beschrieben, in welchen Rechtsformen der Bezirk Unternehmen betreiben oder sich daran beteiligen kann. Auch eine Sprecherin des Bayerischen Bezirketags informiert, dass die Kultur- und Heimatpflege in den Bezirken jeweils individuell geregelt ist: "Anders als im Sozialbereich unterliegen die bezirklichen Aufgaben in der Kultur- und Heimatpflege keinen gesetzlichen Vorgaben", sagt die Sprecherin. Und weiter: "Neben der Oberpfälzer Lösung gibt es in anderen Bezirken auch Beteiligungen an Zweckverbänden, Stiftungen und in Vereinen, teilweise in Kooperation mit anderen kommunalen Ebenen; es gibt aber auch Stiftungen, die nur vom Bezirk getragen werden."
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