Regensburg
26.11.2025 - 15:14 Uhr

Bundespolizei verhängt Mitführverbot für Waffen an bayerischen Bahnhöfen

Die Bundespolizei hat ein Mitführverbot für gefährliche Gegenstände an mehreren bayerischen Bahnhöfen erlassen. Ziel ist es, die Sicherheit während der Reisezeit zu erhöhen.

Die Bundespolizei hat für den Zeitraum vom 28. November 2025 bis zum 4. Januar 2026 ein Mitführverbot für gefährliche Gegenstände an mehreren bayerischen Bahnhöfen erlassen – darunter auf für den Bahnhof Regensburg. Symbolbild: Boris Roessler/dpa
Die Bundespolizei hat für den Zeitraum vom 28. November 2025 bis zum 4. Januar 2026 ein Mitführverbot für gefährliche Gegenstände an mehreren bayerischen Bahnhöfen erlassen – darunter auf für den Bahnhof Regensburg.

Die Bundespolizei München hat für den Zeitraum vom 28. November 2025 bis zum 4. Januar 2026 ein Mitführverbot für gefährliche Gegenstände an mehreren bayerischen Bahnhöfen und S-Bahnhaltepunkten erlassen. Betroffen sind die Hauptbahnhöfe in Aschaffenburg, Augsburg, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg sowie die Münchner S-Bahnhaltepunkte Karlsplatz/Stachus und Marienplatz. Diese Maßnahme soll die Sicherheit während des erhöhten Reiseverkehrs zur Vorweihnachtszeit und um den Jahreswechsel gewährleisten, wie die Bundespolizei mitteilt.

Das Verbot umfasst das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art. Die Allgemeinverfügungen gelten für alle Gebäudeteile der Bahnhöfe und S-Bahnhaltepunkte, einschließlich der Personentunnel, Bahnsteige und öffentlich zugänglichen Ebenen, heißt es weiter in der Pressemitteilung der Bundespolizei. Ziel sei es, Gewaltstraftaten zu verhindern und sowohl Reisende als auch Polizeibeamte zu schützen.

Die Bundespolizei wird die Einhaltung des Verbots überwachen. Bei Verstößen können die Gegenstände sichergestellt und ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Weitere Maßnahmen können Platzverweise oder Bahnhofsverbote sein. Zudem weist die Bundespolizei darauf hin, dass das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit waffenrechtlichen Bestimmungen unterliegt und gegebenenfalls verboten ist oder einer behördlichen Erlaubnis bedarf. Waffen erschweren es Helfern und der Polizei, Täter und Opfer zu unterscheiden, und können im ungünstigsten Fall gegen den Träger selbst eingesetzt werden, weist die Polizei hin.

 
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