Regensburg
23.09.2018 - 16:30 Uhr

Bei der eigenen Oma eingebrochen

Ein 33-Jähriger erbeutet bei drei Gelegenheiten Diebesgut im Wert von über 120.000 Euro. Besonders dreist: Er stieg bei der eigenen Oma und seinem Ex-Arbeitgeber ein. Jetzt muss er kapp fünf Jahre in Haft.

Ein 33-Jähriger muss knapp fünf Jahre hinter Gitter. Bild: Volker Hartmann/dpa
Ein 33-Jähriger muss knapp fünf Jahre hinter Gitter.

(ahs) Die 7. Strafkammer des Landgerichts Regensburg unter Vorsitz von Richterin Bettina Mielke hat einen 33 Jahre alten, drogensüchtigen Sohn einer Unternehmerfamilie wegen Wohnungseinbruch, unerlaubten Besitzes von Schusswaffen und besonders schweren Diebstahls in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Da er davon bereits gut acht Monate in Untersuchungshaft verbüßt hatte, wird er wegen seiner Drogen- und Spielsucht in den Maßregelvollzug überstellt.

Der Angeklagte hatte zum Jahreswechsel die Abwesenheit seiner Großmutter - einer passionierten Jägerin und Sportschützin - ausgenutzt, um über ein Fenster in deren Wohnung einzusteigen. Hier ließ er Schmuck, einen Toyota und einen Safe mitgehen. In diesem befanden sich drei funktionsfähige Pistolen.

Ende Januar gelangte er mit einer zurückbehaltenen Fernbedienung in die Geschäftsräume seines früheren Arbeitgebers, einem Autohaus in Obertraubling. Dort entwendete er zusammen mit einem bis heute unbekannten Komplizen zwei Kassenschübe mit 2000 Euro Bargeld, drei Geldkassetten und zwei Briefkuverts mit insgesamt 1000 Euro Bargeld, sowie Uhren im Gesamtwert von rund 10 000 Euro. Der Gesamtwert der Diebesbeute betrug rund 20 000 Euro. Einen Tag später suchte er das Autohaus erneut heim. Diesmal holte er aus den Geschäftsräumen den Autoschlüssel für einen auf dem Hof abgestellten Ford Mustang und fuhr mit dem 63000 Euro teuren Fahrzeug davon. Eine Woche später wurde er mit dem entwendeten Pkw von der Polizei angehalten und kam anschließend in Untersuchungshaft.

Vor der Strafkammer legte der Angeklagte ein Geständnis ab, ohne jedoch seinen Komplizen zu verraten. Im Gerichtssaal entschuldigte er sich bei seiner Oma und seinem früheren Arbeitgeber, die als Zeugen gehört wurden. Dabei hatte ihm seine Oma längst vergeben. Ein ebenfalls gehörter Sachverständiger kam zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte bei Begehung der Taten aufgrund seiner Drogensucht nur eingeschränkt schuldfähig gewesen ist. Obwohl der Angeklagte in der Vergangenheit mehrere Therapien erfolglos abgebrochen hatte sprach er sich für eine neuerliche Unterbringung in einer Entzugsklinik aus, da der Proband inzwischen "gereift" sei. Diese Umstände hielt ihm auch der Staatsanwalt in seinem Schlussvortrag zugute. Straferschwerend sei jedoch, dass der Angeklagte wieder rückfällig geworden und "in alte kriminelle Muster zurückgefallen" sei.

 
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