Regensburg
30.01.2019 - 18:01 Uhr

Enkelin sexuell missbraucht?

In Regensburg steht ein 65-jähriger Mann vor Gericht. Er soll seine Enkelin mehrfach sexuell missbraucht haben. Der Angeklagte sieht sich jedoch als Opfer falscher Behauptungen durch seine Schwiegertochter.

Symbolbild: Volker Hartmann/dpa

Es ist der zweite Anlauf eines Prozesses vor dem Jugendschöffengericht als Jugendschutzgericht des Amtsgerichts Regensburg unter Vorsitz von Richterin Cornelia Braun. Bereits im Oktober 2018 stand der seit Jahren getrennt lebende 65-jährige Kraftfahrer aus Regensburg vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft legt ihm acht tatmehrheitliche Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern, in einem Fall mit Sichverschaffen von kinderpornografischen Schriften, zu Last.

Dem Anklagesatz zu Folge sollen die Taten auf die Jahre 2014 und 2015 zurückgehen, als seine Enkelin elf, beziehungsweise zwölf Jahre alt war. In dieser Zeit übernachtete sie, ebenso wie ihre jüngere Schwester und zwei Cousinen, häufig beim Angeklagten, der als liebevoller Opa bekannt war. Im März 2014 soll das Kind den Angeklagten dann gefragt haben, wie ein Zungenkuss gehe. Das soll er ihr dann statt zu erklären, gezeigt haben. Von diesem Zeitpunkt an soll er die Intensität seiner sexuellen Handlungen immer weiter gesteigert haben, bis hin zu Manipulationen im Intimbereich mit der Hand und der Zunge. In einem Fall soll er das Mädchen aufgefordert haben, sich nackt und mit gespreizten Beinen auf die Couch zu legen und ein Video davon gemacht haben.

Nachdem Verteidiger Michael Haizmann für seinen Mandanten erklärte, dass es nie zu solchen Übergriffen gekommen sei, wollte die Gerichtsvorsitzende vom Angeklagten wissen, welche Erklärung er für die vermeintliche falsche Anschuldigung habe. Daraufhin erzählte der Angeklagte, dass das Mädchen ein eher schlechtes Verhältnis zu ihrer Mutter gehabt habe, weshalb er sich manchmal einmischte habe, was seiner Schwiegertochter nicht gepasst habe. Seine Enkelin sei sexuell sehr interessiert gewesen und habe alles wissen wollen. Auch habe sie mit einer Freundin und wohl auch der jüngeren Schwester Pornos angeschaut. Er erklärte zudem, dass er sich nur für erwachsene Frauen interessiere. "Mit Kindern hab ich nix am Hut."

Verteidiger Haizmann hielt dem Angeklagten daraufhin Passagen der Strafanzeige vor, deren Wortwahl nicht dem eines Kindes entsprach. Dazu meinte der Angeklagte "Das ist der Jargon meiner Schwiegertochter". Auf Antrag von Rechtsanwältin Claudia Schenk, die die Interessen des Mädchens vertritt, fand die Vernehmung der Enkelinnen unter Ausschluss von Öffentlichkeit und Angeklagte statt. Eine Kinder- und Jugendpsychologin, soll zudem über die beiden Mädchen ein Glaubhaftigkeitsgutachten erstellen soll.

 
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