Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat Anklage gegen vier Insassen des Bezirkskrankenhauses (BKH) Lerchenhaid in Straubing erhoben. Wie die Staatsanwaltschaft Regensburg mitteilt, sollen die Angeschuldigten im August 2024 einen Mitarbeiter des BKH als Geisel genommen haben, um aus dem Maßregelvollzug zu fliehen. Die Anklage lautet auf gemeinschaftliche Geiselnahme mit gefährlicher Körperverletzung und Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Im Falle einer Verurteilung droht den Männern die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung.
Wie mehrfach berichtet, flohen die vier verurteilten Straftäter, die im BKH Straubing untergebracht waren, im August 2024. Gemeinsam sollen die vier Männer im Alter zwischen 28 und 31 Jahren einen Pflegehelfer als Geisel genommen haben. Dabei sollen sie den 54-jährigen Mitarbeiter mit Fäusten und Füßen geschlagen, ihn gefesselt und anschließend mit einer spitzen Spiegelscheibe bedroht haben. Zudem sollen sie laut Anklage gedroht haben, den Mann zu töten, falls man sie nicht freilassen würde.
Kollegen des Pflegers öffneten Pforte
Die Kollegen des Pflegers öffneten unter dem Eindruck dieser Drohungen daraufhin mehrere Pforten, sodass die Angeklagten entkommen konnten. Mit Stuhlbeinen und einer spitzen Spiegelscherbe bewaffnet, sollen sie sich ein Fluchtauto organisiert haben. Laut Staatsanwaltschaft sollen die Männer ihre Flucht gemeinsam geplant haben, um einer drohenden Verlegung in Justizvollzugsanstalten zu entgehen. Innerhalb weniger Wochen verhafteten Polizisten die flüchtigen Männer, unter anderem in Österreich und in der Türkei.
Einer der Angeschuldigten soll laut Anklage zudem Anfang August 2024 Drogen in nicht geringer Menge unerlaubt ins BKH eingeführt und damit gehandelt haben. Die Männer befinden sich derzeit in Straf- und Untersuchungshaft. Bislang haben sie sich gegenüber den Ermittlungsbehörden noch nicht im Kern zu den Vorwürfen geäußert. Für die Angeschuldigten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Das Landgericht Regensburg wird im weiteren Verlauf entscheiden, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird.
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