(ahs)Am Dienstag musste ein 57-jähriger Maschinenbauer aus dem Kreis Regensburg auf der "Arme-Sünder-Bank" des Regensburger Schöffengerichts unter Vorsitz von Richter Wolfhard Meindl Platz nehmen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn wegen Hausfriedensbruch in Tateinheit mit versuchtem Raub, sowie Körperverletzung und Diebstahl angeklagt.
Dem Anklagesatz zu Folge verschaffte sich der Angeklagte zusammen mit weiteren Familienmitgliedern vor knapp einem Jahr gewaltsam Zutritt zur Wohnung des Ex-Freundes seiner 20-jährigen Tochter. Gegen den Willen des Wohnungsinhabers und dessen neuer Freundin soll er dann einen Wäschetrockner, einen Katzenbaum, eine Mikrowelle, einen Kleinbackofen, einen Sky-Receiver und einen Fernseher im Gesamtwert von rund 600 Euro aus der Wohnung geholt haben. Beim Versuch, auch die Waschmaschine abzubauen, stellte ihm sich die Freundin des Wohnungsinhabers in den Weg. Er soll sie am Oberarm gepackt und in den Gang der Wohnung geschleudert haben. Da es ihm nicht gelang, die Waschmaschine abzubauen, ließ er diese in der Wohnung zurück.
Verteidiger Michael Frank gab schließlich für seinen Mandanten eine Erklärung ab: Dessen Tochter und der 33-jährige Wohnungsinhaber seien ein Paar gewesen und hatten in dem Appartement gelebt. Sämtliche Gegenstände seien Geschenke der Familie gewesen, die er nach deren Trennung zurückholen wollte. Der Wohnungsinhaber sei arbeitslos gewesen und habe auf Kosten der Familie gelebt. Die Ehefrau des Angeklagten sagte aus, sie und ihr Mann hätten alles finanziert, auch Lebensmittel und Schulden des Mannes bezahlt. Durch das Verhalten seiner damaligen Freundin sei kein Gespräch möglich gewesen. Ein "Packen und Schleudern" sei aufgrund der beengten Wohnverhältnisse gar nicht möglich gewesen. In einem verlesenen Krankenhausbericht ist von einer "leichten Prellung" die Rede.
Der Gerichtsvorsitzende stellte schließlich fest, dass es sich nicht um Diebstahl und versuchten Raub gehandelt haben könne, da nicht um "fremde bewegliche" Gegenstände ginge. Übrig bleibe damit eine unbeabsichtigte Verletzung der Geschädigten und der Diebstahl des Katzenbaums im Wert von etwa 30 Euro. Dieses Verhalten sei zwar nicht zu tolerieren, habe aber keinen kriminellen Hintergrund. Er regte an, das Verfahren gegen Zahlung von 300 Euro an den VKKK Ostbayern einzustellen. Die Staatsanwältin und der Verteidiger stimmten dem zu.












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