Regensburg
23.09.2019 - 17:02 Uhr

Kinderschänder wird erneut rückfällig

Der 56-jährige Angeklagte hat wegen seiner ausgeprägten pädophilen Neigung schon viele Jahre im Gefängnis verbracht. Am Montag musste er sich vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Regensburg als Jugendschutzkammer erneut wegen sexuellen Missbrauch, Belästigung und Nötigung von Kindern verantworten.

Der angeklagte Pädophile muss für fünf Jahre in Haft, das Gericht ordnete zudem Sicherheitsverwahrung an. Symbolbild: Uli Deck/dpa
Der angeklagte Pädophile muss für fünf Jahre in Haft, das Gericht ordnete zudem Sicherheitsverwahrung an.

Ende der 80er Jahre war der Angeklagte erstmals auffällig geworden. Damals erhielt er wegen sexueller Nötigung eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Zwei Jahre später folgte die nächste Verurteilung wegen des gleichen Delikts. Die Bewährung wurde widerrufen und der Angeklagte zu weiteren drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Schließlich verurteilte ihn das Landgericht Nürnberg-Fürth 2002 wegen sexueller Nötigung und sexuellem Missbrauch von Kindern in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und ordnete seine Sicherungsverwahrung an.

Bei der jährlichen Überprüfung kam im Dezember 2016 ein Sachverständiger bei dem mit Depotspritzen und zahlreichen Therapien behandelten Angeklagten zu einer günstigen Sozialprognose. Die Strafvollstreckungskammer des Amtsgerichts Straubing setzte daraufhin die Sicherungsverwahrung zur Bewährung aus und unterstellte ihn einer fünfjährigen Führungsaufsicht. In diesem Zusammenhang erhielt er die strafbewehrte Auflage, keinen Kontakt zu männlichen Kindern und Jugendlichen aufzunehmen. Daraufhin nahm der Angeklagte seinen Wohnsitz in Regensburg.

Dem Anklagesatz zufolge wurden zwischen dem Februar 2018 und dem Januar 2019 vier Übergriffe auf Buben im Alter zwischen acht und zehn Jahren bekannt. Der bis dahin unbekannte Täter sprach sie auf der Straße an. Mit dem achtjährigen ging er dann in den Stadtpark, wo ihm Zärtlichkeiten abgenötigt wurden. In zwei Fällen blieb es beim Streicheln und Küssen auf dem Weg. Den Zehnjährigen drängte er in den Außenbereich einer Tiefgarage, um sich an ihm zu vergehen. Alle vier Kinder erzählten noch am gleichen Tag ihren Eltern von dem Erlebten. Diese erstatteten sofort Anzeige.

Nach Verlesen des Anklagesatzes erteilte der Gerichtsvorsitzende den Hinweis, dass im Fall des Zehnjährigen auch eine Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs in Betracht kommen kann. Daraufhin räumte Verteidiger Michael Haizmann die Vorwürfe für seinen Mandanten ein. Dieser wisse, dass er wieder zurück in die Sicherungsverwahrung muss. Aber er habe mit seinem Leben abgeschlossen. In der Untersuchungshaft sei er Anfeindungen durch andere Gefangene ausgesetzt gewesen, weshalb er verlegt werden musste. Die Frage des Gerichtsvorsitzenden, warum er wieder rückfällig wurde, wollte er nicht beantworten.

Der zuständige Sachbearbeiter der Kripo berichtete, dass die den Kindern vorgelegten Wahllichtbilder keinen Erfolg brachten. An ihren Kleidern und im Stadtpark wurden Spuren gesichert und eine Öffentlichkeitsfahndung gestartet. Durch die Hinweise aus der Bevölkerung geriet der Angeklagte ins Visier der Fahnder. Zu Hause aufgesucht, konnten auf seinem Handy und Laptop kinderpornografische Bilder gefunden werden. Auffällig sei auch ein Schuhprofil gewesen, das starke Ähnlichkeit mit einer im Stadtpark gesicherten Spur hatte. Der Angeklagte habe zwar die Taten bestritten, wurde aber dennoch im Februar dieses Jahres in Untersuchungshaft genommen.

Der Staatsanwalt sprach sich für eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und anschließender Sicherungsverwahrung aus. Verteidiger Haizmann hielt eine solche von vier Jahren, ebenfalls mit nachfolgender Sicherungsverwahrung, für gerechtfertigt. Mit einem an Zynismus kaum zu überbietenden Schlusswort wartete der Angeklagte selbst auf: "Eine Entschuldigung wäre inkonsequent. Ich kann nicht sagen, dass es mir leid tut, vielleicht die Kinder. Aber wären sie es nicht gewesen, dann mit Sicherheit andere".

Nachdem zwei weniger gravierende Fälle eingestellt worden waren verurteilte die Strafkammer den Angeklagten wegen zweifachen schweren Missbrauchs, in einem Fall mit Vergewaltigung, zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und ordnete erneut seine Sicherungsverwahrung an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 
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