Regensburg
08.05.2020 - 11:51 Uhr

Milde Strafe für Steuerbetrüger

Ein auf ursprünglich zwölf Verhandlungstage angesetzter Prozess gegen einen 51-Jährigen wegen Steuerhinterziehung fand ein überraschendes Ende: Ein Geständnis ersparte dem "Geschäftsmann" einen weiteren Gefängnisaufenthalt.

In Regensburg ging der Prozess gegen einen 51-jährigen Geschäftsmann wegen Steuerhinterziehung nach nur einem Tag zu Ende. Bild: Matthias Hiekel/dpa
In Regensburg ging der Prozess gegen einen 51-jährigen Geschäftsmann wegen Steuerhinterziehung nach nur einem Tag zu Ende.

Nach nur einem Verhandlungstag wurde er von der für Wirtschaftsstraftaten zuständigen 6. Strafkammer des Landgerichts Regensburg unter Vorsitz von Richter Marcus Lang zu einer sogenannten Kombi-Strafe von einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt. Der Haftbefehl wurde aufgehoben.Wie berichtet hatte der aus dem Raum Dresden stammende Angeklagte 2018 von einer Weidener Firma in Windischeschenbach Lagerflächen angemietet. Nach den Feststellungen des Hauptzollamtes Schweinfurt und der Staatsanwaltschaft Regensburg lagerte er im Zeitraum von Februar 2018 bis zu seiner Festnahme im August 2019 Kartons mit Tabak unterschiedlichen Schnitts, sogenannte "Strips" und "Scraps" ein. Diesen aus der Türkei und Dubai stammenden Tabak hatte er aus Belgien importiert, ohne ihn beim Zoll zu deklarieren. Insgesamt handelte es sich um 15 Margen mit einem Gesamtgewicht von über 170 Tonnen. Den Steuerschaden bezifferte die Finanzbehörde mit 7 703 605 Euro. In den Frachtpapieren gab er als Endabnehmer eine Firma in Budapest an. Hierbei handelte es sich jedoch um eine Briefkastenfirma. Tatsächlich wurde die Ware durch verschiedene Kleintransporter abgeholt und in die Länder Tschechien, Polen und Österreich transportiert.

Auf Anregung des Gerichts fand ein mehrstündiges Rechtsgespräch statt. Daraufhin wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft drei der insgesamt 15 angeklagten Fälle der Steuerhinterziehung eingestellt. Die verbliebenen zwölf Fälle mit einem Gesamtsteuerschaden von rund sechs Millionen Euro räumte der Angeklagte über seine Verteidiger Maximilian Keser und Sebastian Scharmer ein. Auch über das zu erwartende Strafmaß hatten sich die Verfahrensbeteiligten geeinigt. Die geringe Höhe des Tagessatzes, die üblicherweise nur bei Hartz-IV-Empfänger zur Anwendung kommt, begründete der Gerichtsvorsitzende damit, dass der Angeklagte durch die Untersuchungshaft seine Existenz verloren hat und vor dem Nichts stehe.

 
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