Die beiden aus Polen stammenden Angeklagten (39 und 36 Jahre) hatten sich auf die Sprengung von Geldautomaten spezialisiert und waren auf Beutezug in ganz Deutschland unterwegs. Zunächst war eine Raiffeisenbank in Sachsen-Anhalt das Ziel ihrer Begierde, anschließend suchten sie einen Verbrauchermarkt in Pentling auf, um schließlich in Baden-Württemberg erneut zuzuschlagen. Nunmehr verurteilte die 5. Strafkammer des Landgerichts Regensburg den 36-Jährigen für die Tat in Pentling wegen schweren Bandendiebstahls, in Tateinheit mit Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und Sachbeschädigung, sowie für vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Der 39-Jährige erhielt wegen Beihilfe hierzu eine solche von dreieinhalb Jahren. Deutlich höher fiel die Strafe für einen weiteren Komplizen aus. Er war bereits im April 2017 zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.
Wie berichtet tauchte das Trio am 1. Juli 2016 gegen 1.30 Uhr im Vorraum eines Verbrauchermarktes in Pentling auf. Einer von ihnen besprühte die Überwachungskameras mit schwarzer Farbe. Anschließend leiteten sie ein Gasgemisch in zwei Geldautomaten der Sparkasse Regensburg, die im Vorraum des Verbrauchermarktes standen, ein und zündeten es an. Die Automaten zerbarsten. Dem Trio fielen 196.000 Euro Bargeld in die Hände. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 480.000 Euro. Die Täter konnten unerkannt entkommen. Sechs Stunden später fiel einer Zivilstreife in der Nähe von Furth im Wald ein Pkw auf, dessen Kennzeichen nicht zum Fahrzeug passte. Bei einem Anhalteversuch suchte der Fahrer sein Heil in der Flucht. Bei der anschließenden Verfolgungsfahrt landeten beide Fahrzeuge im Graben. Die drei Insassen flüchteten zu Fuß weiter. Einer von ihnen konnte eingeholt und festgenommen werden. Den beiden nun Verurteilten gelang die Flucht. Ihr Komplize legte in seinem Verfahren zwar ein Geständnis ab, gab aber die Identität der beiden nicht preis.
Auch die weitere Geldautomaten-Sprengung in Sachsen-Anhalt war Gegenstand des Prozesses, nachdem die Angeklagten in der Folgezeit identifiziert werden konnten. Ein Vierteljahr vorher sprengten sie bei gleicher Vorgehensweise einen Geldautomaten in Kretzschau. Ihre Beute betrug damals 56.845 Euro Bargeld, der Sachschaden belief sich auf rund 102.000 Euro. Bei ihrer Flucht mit einem Porsche Cayenne über die BAB 4 in Richtung Dresden fielen einer Polizeistreife ihre gestohlenen Kennzeichen auf. Bei der anschließenden Verfolgungsjagd, an der mehrere Polizeifahrzeuge beteiligt waren, warf einer der Beschuldigten händeweise sogenannte Reifentöter aus dem Beifahrerfenster. Insgesamt wurden 13 nachfolgende Fahrzeuge beschädigt, als sie über die Reifentöter fuhren. Das Trio konnte entkommen. Insgesamt entstand hierdurch ein Sachschaden von annähernd 3000 Euro.
Nach Abschluss der Beweisaufnahme konnte dem 39-Jährigen seine Behauptung, bei der Tat in Pentling nur ein „Mitläufer“ gewesen zu sein, nicht widerlegt werden. Nach mehreren Rechtsgesprächen stellte die Strafkammer das Verfahren wegen der in Sachsen-Anhalt begangenen Tat gegen beide Angeklagte ein, da die hierfür zu erwartende Strafe nicht sonderlich ins Gewicht fällt. Bei dem 39-Jährigen hatte die Staatsanwalt auf eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten, die Verteidigerin auf zweieinhalb Jahre plädiert. Der 36-Jährige sollte nach dem Willen der Staatsanwaltschaft vier Jahre und neun Monate verbüßen. Sein Verteidiger plädierte auf vier Jahre und drei Monate. Das Verfahren in Baden-Württemberg ist noch nicht abgeschlossen.
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