Regensburg
14.11.2024 - 11:00 Uhr

Oberarzt aus Kelheim wegen Mordes auf Station angeklagt

Ein ehemaliger Oberarzt eines Kelheimer Krankenhauses steht unter Mordverdacht. Ihm wird zur Last gelegt, einem Patienten tödliche Dosen Morphin verabreicht zu haben. Weitere Todesfälle sind Gegenstand laufender Ermittlungen.

Ein ehemaliger Oberarzt eines Kelheimer Krankenhauses steht unter Mordverdacht. Symbolbild: David-Wolfgang Ebener
Ein ehemaliger Oberarzt eines Kelheimer Krankenhauses steht unter Mordverdacht.

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat am Montag, 4. November, Anklage gegen einen ehemaligen Oberarzt eines Kelheimer Krankenhauses erhoben. Dem 49-Jährigen wird Mord vorgeworfen. Dem Angeschuldigten liegt laut einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Regensburg zur Last, im Juli 2022 einem damals 79-jährigen Patienten des Krankenhauses ohne medizinische Veranlassung ein Morphin verabreicht zu haben. Durch die Medikation sei er verstorben.

Staatsanwaltschaft Regensburg und Kriminalpolizei Landshut ermittelten aufgrund einer Mitteilung der Klinikleitung bereits seit Juli 2023 gegen einen Anästhesisten eines Kelheimer Krankenhauses. Der Angeschuldigte befinde sich in dieser Sache wegen eines Todesfalles vom 9. Juli 2022 bereits seit 30. April in Untersuchungshaft in einer bayerischen Justizvollzugsanstalt.

Ermittlungen zu weiteren Todesfällen laufen

Gegenstand der Ermittlungen seien mehrere Todesfälle im betroffenen Krankenhaus, die von Mitarbeitern der Intensivstation als bedenklich eingestuft werden und an denen der Angeschuldigte beteiligt gewesen sein soll. Die erhobene Anklage befasst sich laut Staatsanwaltschaft ausschließlich mit dem Tod des 79-jährigen Patienten am 9. Juli 2022. Die übrigen angezeigten Todesfälle seien weiterhin Gegenstand laufender Ermittlungen.

"Im Detail liegt dem Angeschuldigten zur Last, am 8. 07. 2022 entgegen medizinischer Indikation das Absetzen der bisherigen Medikation und das Anschließen des Patienten an eine Perfusor zur intravenösen Injektion von Morphin angeordnet zu haben. Im Anschluss soll der Angeschuldigte selbst die Dosierung derart erhöht haben, dass diese in absehbarer Zeit zum Tode des Patienten führen musste", so die Regensburger Staatsanwaltschaft.

Gegenstand der Ermittlungen war laut Staatsanwaltschaft insbesondere die Frage, ob es aus medizinischer Sicht indiziert war, die ursprüngliche kurative Behandlung des Patienten auf eine palliative Versorgung umzustellen.

Die Staatsanwaltschaft stützt sich bei der Anklageerhebung insbesondere auf ein rechtsmedizinisches Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München, wonach es bei dem betroffenen Patienten keine medizinische Indikation für eine Änderung des Therapiezieles zu einer palliativen Behandlung gab. Auch sei die Gabe von Morphin vorliegend nicht veranlasst gewesen und habe zum Tode des Geschädigten geführt.

Anklagevorwurf: Mord

Der Anklagevorwurf lautet auf Mord. Die Staatsanwaltschaft legt dem 49-Jährigen insbesondere zur Last, die Taten heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen begangen zu haben.

Der Angeschuldigte habe im Rahmen der Ermittlungen angegeben, sich an den konkreten Vorfall nicht zu erinnern. Der 49-Jährige ließ nach Angaben der Staatsanwaltschaft jedoch zwei medizinische Sachverständigengutachten vorlegen, die im Widerspruch zur Einschätzung der Rechtsmedizin München stehen. Diese gelangen zu dem Ergebnis, dass eine Umstellung des Therapieziels auf eine palliative Versorgung gerechtfertigt gewesen sei.

Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass für den Angeschuldigten weiterhin uneingeschränkt die Unschuldsvermutung gilt. Das Landgericht Regensburg wird nunmehr über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung entscheiden müssen.

 
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