Regensburg
06.08.2019 - 14:48 Uhr

Prügler muss nicht zurück ins Gefängnis

Im Dezember 2018 schlug der Mann vor einem Lokal in Regensburg mehrfach brutal zu. Jetzt schickt ein Schwurgericht den 41-jährigen Aggressor in den Maßregelvollzug.

Prozess Bild: Volker Hartmann/dpa
Prozess

Ein seit Jahren in Regensburg lebender 41-jähriger Arbeiter muss nicht mehr zurück ins Gefängnis. Nach drei Verhandlungstagen verurteilte ihn die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Regensburg unter Vorsitz von Richter Michael Hammer wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und schickte ihn direkt in den Maßregelvollzug.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Anklage wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung erhoben.

Am Nachmittag des 15. Dezember hielt sich der Angeklagte mit zwei Bekannten in einem Lokal im Ostenviertel auf. Vor der Türe der Gaststätte kam zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und dem späteren Opfer. Der Angeklagte versetzte seinem Kontrahenten mindestens drei Faustschläge ins Gesicht, so dass dieser zu Boden ging und kurzzeitig bewusstlos war. Dabei zog er sich eine Platzwunde zu. Sein weiterer Bekannter versuchte ihn vom Geschädigten wegzuziehen, doch dieser riss sich los und trat mit dem Fuß gegen das Kinn des Geschädigten. Der Geschädigte ging wenig später in das Lokal zurück und bat die Wirtin, die Polizei und den Rettungsdienst zu verständigen.

Als er nach draußen ging folgte ihm der Angeklagte. Wiederum setzte es Fausthiebe gegen den Kopf und der Geschädigte ging erneut zu Boden. Diesmal holte der Angeklagte mindestens zwei Mal aus und trat ihn gegen den Kopf. Ein weiteres Mal führte er einen stampfenden Tritt von oben nach unten in das Gesicht aus. Der Geschädigte musste zwei Tage in einem Regensburger Krankenhaus behandelt werden. Der Angeklagte hatte zur Tatzeit über zwei Promille Alkohol im Blut. Er wurde festgenommen und kam in Untersuchungshaft.

Zeugen des Geschehens, die allesamt mehr oder weniger stark alkoholisiert waren, bestätigten den Tathergang. Eine von der Staatsanwaltschaft angenommene Tötungsabsicht konnte daraus jedoch nicht abgeleitet werden. Verteidiger Urs Eroes gab für seinen Mandanten eine Erklärung ab, in der er die Tat pauschal einräumte. Der Geschädigte habe zunächst den Angeklagten mit zwei Ohrfeigen attackiert, worauf dieser in eine Art "Gewaltrausch" geriet. An Einzelheiten könne er sich nicht erinnern. Weiter führte er aus, dass dieser sich im Jahr 2000 nach dem Tod seines Kindes und der nachfolgenden Scheidung mit Drogen betäubt habe. In seiner zweiten Ehe sei er von den Drogen weggekommen, aber dafür dem Alkohol verfallen. Die inzwischen erlittene siebenmonatige Untersuchungshaft habe ihn jedoch "geläutert". Er wolle nunmehr mit professioneller Hilfe von seiner Alkoholsucht loskommen.

In ihrem Schlussvortrag rückte auch die Staatsanwältin vom Vorwurf des versuchten Totschlags ab und forderte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung, sowie seine Unterbringung im Maßregelvollzug. Der Verteidiger hielt eine unbedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren mit Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus für angemessen. Die Schwurgerichtskammer wählte den Mittelweg. Das Urteil wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig.

 
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