Ein Bauunternehmer aus Regensburg ist wegen der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von mehr als einer Million Euro verurteilt worden. Das Hauptzollamt Regensburg teilte mit, dass der Unternehmer eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten erhielt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Verurteilung basiert auf Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS).
Der Angeklagte wurde der Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 43 Fällen schuldig gesprochen. Zwischen 2017 und 2021 hinterzog er Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 1.006.288,03 Euro. Die Ermittlungen wurden durch auffällige Gewerbeanmeldungen ausgelöst, die das Gewerbeamt Regensburg meldete. Unter der Firmenadresse des Angeklagten waren zahlreiche Gewerbeanmeldungen von EU-Ausländern eingegangen, die alle im Trockenbau tätig sein sollten. Die Wohnsitze der angeblichen Gesellschafter waren jedoch über das gesamte Bundesgebiet verteilt.
Die FKS stellte fest, dass die Arbeiter keine Selbstständigen, sondern normale Arbeitnehmer waren, da sie stundenweise bezahlt wurden und ihr Einkommen nicht vom Gewinn der Firmen abhing. Der Angeklagte hätte sie bei der Sozialversicherung anmelden müssen. Das tat er aber nicht.
Vor Gericht legte der Angeklagte ein Geständnis ab und zeigte Einsicht und Reue. Leitender Regierungsdirektor René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg, betonte: „Dieser Fall zeigt deutlich, wie dreist manche Unternehmer versuchen, durch Konstruktionen mit vermeintlich Selbstständigen Sozialabgaben zu umgehen. Damit werden nicht nur die Sozialkassen geschädigt, sie verschaffen sich auch unfaire Vorteile gegenüber ehrlichen Betrieben."
Diese Meldung basiert auf Informationen des Hauptzollamts Regensburg und wurde mit Unterstützung durch KI erstellt.
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