Der Inhaber eines Sicherheitsdienstes aus dem Landkreis Regensburg hat über einen Zeitraum von 33 Monaten mehrere Arbeitnehmer beschäftigt, ohne diese ordnungsgemäß bei der zuständigen Krankenkasse zu melden. Das haben Ermittlungen des Hauptzollamts Regensburg ergeben. Es stellte sich heraus, dass der Unternehmer einigen Beschäftigten einen Teil des Lohns schwarz auszahlte und anderen Arbeitnehmern den gesamten Lohn ohne Abführung der Sozialversicherungsbeiträge überwies. Zudem versäumte er es, die Sozialversicherungsbeiträge sowie die Beiträge zur Berufsgenossenschaft rechtzeitig und vollständig zu leisten. Damit konnte er sich Sozialabgaben in Höhe von rund 40 000 Euro ersparen.
Das Amtsgericht Regensburg verhängte gegen den Unternehmer eine Geldstrafe von 20 000 Euro. Darüber hinaus muss der Verurteilte die Verfahrenskosten sowie die nachträglich festgestellten, vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge begleichen.
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