Die Seenotrettungsorganisation Sea-Eye mit Sitz in Regensburg hat am Zivilgericht im italienischen Chieti Klage gegen die Festsetzung ihres Rettungsschiffs Sea-Eye 4 eingereicht. Das teilt die Organisation auf Ihrer Website mit. Nachdem das Schiff 49 Menschen gerettet hatte, ist es am 2. Juni für zwanzig Tage im Hafen von Ortona an der Adria in Verwaltungshaft genommen worden. Außerdem war damit eine Geldstrafe von 3333 Euro verbunden.
Nach Angaben von Sea-Eye begründeten die italienischen Behörden die Festsetzung mit einem Verstoß gegen ein am 24. Februar in Kraft getretenes Gesetz. So hätte das Schiff nach der ersten Rettung mit 17 geretteten Personen unverzüglich nach Ortona fahren sollen. Weitere Notrufe hätten jedoch dazu geführt, dass das Schiff seine Anfahrt auf Ortona unterbrechen musste, um nach Menschen in Seenot zu suchen. Die Besatzung des Schiffes rettete so 32 weitere Menschen.
Stillstand per Gesetz?
Die italienischen Behörden nutzten das neue Gesetz bereits für die Festsetzung mehrerer deutscher Rettungsschiffe, schreibt die Rettungsorganisation. Sie dürfen meist nur noch die Insassen von einem Boot in Seenot an Bord nehmen und werden zu weit entfernten Häfen geschickt, um diese an Land zu bringen. Für den Vorsitzenden der Organisation, Gorden Isler, ist klar, "dass dieses Gesetz explizit für Seenotrettungsorganisationen geschrieben worden ist. Es beinhaltet von Verstoß zu Verstoß eskalierende Strafen und könnte die zivile Seenotrettung zum Stillstand bringen"
Auch Auswärtiges Amt erfolglos
Aufgrund der Festsetzung der Sea-Eye 4, bat die Rettungsorganisation das Auswärtige Amt am 4. Juni formell um Unterstützung. Eine Intervention der deutschen Behörden sei jedoch ergebnislos geblieben. Aus Rom teilte man dem Auswärtigen Amt lediglich mit, dass die "Intervention zur Kenntnis genommen wurde".
Das Rettungsschiff konnte seinen dritten Einsatz in 2023 aufgrund der Festsetzung nicht wie geplant durchführen. Das Schiff werde nun im spanischen Burriana auf den nächsten Einsatz vorbereitet, teilt die Organisation mit. Wird die Sea-EYE 4 ein weiteres Mal wegen eines Verstoßes gegen das neue Gesetz festgesetzt, drohen der Regensburger Organisation eine Geldstrafe von bis zu 50.000 € und eine Festsetzung von bis zu sechs Monaten.
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