Regensburg
19.02.2019 - 16:03 Uhr

Tiertransportunternehmer manipuliert Lenkzeiten

Eine Oberpfälzer Transportunternehmer, spezialisiert auf internationale Tiertransporte, hat versucht, bei den Lenk- und Ruhezeiten seiner Fahrer zu mogeln. Bei einer Kontrolle flog alles auf. Jetzt muss er eine hohe Geldstrafe zahlen.

Polizisten kontrollieren einen Tiertransporter an einer Autobahn. Ein Oberpfälzer Unternehmen dieser Branche hat jetzt Ärger mit den Behörden bekommen. Symbolbild: Sebastian Gollnow/dpa
Polizisten kontrollieren einen Tiertransporter an einer Autobahn. Ein Oberpfälzer Unternehmen dieser Branche hat jetzt Ärger mit den Behörden bekommen.

Teuer zu stehen kommen einem Oberpfälzer Transportunternehmer schwere Verstöße gegen die gesetzlich festgelegten Bestimmungen der Lenk- und Ruhezeiten für Fernfahrer. Wie die Regierung der Oberpfalz am Dienstag mitteilte, wurde ein Fahrzeug der Firma in Frankreich kontrolliert. Dabei fanden die Behörden im Lkw ein illegal verbautes, hochwertiges elektronisches Manipulationsgerät. Mit dessen Hilfe konnte der Fahrer den digitalen Fahrtenschreiber so steuern, dass dieser auch bei voller Fahrt für den Fahrer eine Ruhezeit aufzeichnete. So konnte der Trucker, ohne den Kontrollbehörden aufzufallen, viel zu lange am Steuer sitzen.

Das zuständige Dezernat des Gewerbeaufsichtsamtes bei der Regierung der Oberpfalz führte daraufhin laut Mitteilung eine umfangreiche Betriebskontrolle in dem Unternehmen durch, dabei wurde eine große Zahl von Daten und Unterlagen sichergestellt. Eine "aufwendige technische Auswertung", etwa von Satellitendaten, brachte dann an den Tag, dass auch die Fahrer anderer Fahrzeuge des Unternehmens bei Tiertransporten viel zu lange am Steuer saßen und ihre Zeiten manipulierten. Das Amt verhängte gegen den Unternehmer ein Bußgeld in fünfstelliger Höhe. Dagegen zog der Unternehmer vor Gericht. Nach mehrstündiger Verhandlung, so die Regierung, erkannte das Gericht die Verstöße als erwiesen an und verurteilte den Unternehmer rechtskräftig zur Zahlung eines fünfstelligen Betrages.

„Solche Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten sind, insbesondere bei Tiertransporten, nicht hinzunehmen“, betont Regierungspräsident Axel Bartelt. Denn hier gelte es, auch tierschutzrechtliche Vorgaben, wie eine maximale Beförderungsdauer in Verbindung mit entsprechenden Ruhezeiten für die Tiere, sowie deren Versorgung mit Futter und Wasser einzuhalten.

 
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